Rückerstattung Gerichtskosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jenine98
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#1

21.12.2017, 15:04

Hallo ich wusste nicht genau wo die Frage rein passt...

Es geht um folgendes:

Wir sind Kläger und haben daher zsm. mit der Klage die GK gezahlt welche wir v. der Rechtsschutzversicherung als Vorschuss bekommen haben. Nun ist das Verf. durch einen Vergleich beendet. Dass heißt wir haben 2 Gerichtskosten zurückbekommen, durch die wir jetzt in unserer Endabrechnung ein Guthaben haben. Meine Frage: An wen muss ich diese ausbezahlen an den Mdt. da dieser seine Selbstbeteiligung bezahlt hat oder an die RSV da das Guthaben durch die Gk die v. RSV gezahlt wurden entstanden ist.
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SiBa
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#2

21.12.2017, 15:15

http://www.foreno.de/rvg-ab-1-8-2013-f9 ... v#p1992383

Schau mal, da wurde kürzlich einiges zu dem Thema diskutiert.
:wink1
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Einen schönen Tag euch allen... :wink1
Jenine98
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#3

21.12.2017, 17:58

Danke! :)
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Soenny
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#4

21.12.2017, 18:29

Von der Rechtsschutzversicherung gezahlte Gerichtskosten unterliegen NICHT dem Quotenvorrecht und müssen an diese erstattet werden ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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