Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sansibar
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#1
15.02.2017, 10:27
Liebe Leute, welche Gebühr kann ich nach welchem Wert abrechnen, wenn wir AUSSSCHLIESSLICH mit der sofortigen Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss gem. § 758a ZPO beauftragt sind?
Bin ne Weile raus gewesen und kann mich grad nicht dran erinnern.... danke
Grüße - sansibar
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Anahid
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#2
20.02.2017, 11:46
0,3 nach Nr. 3309 VV RVG
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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sansibar
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#3
21.02.2017, 11:17
Vielen Dank Anahid
Grüße - sansibar
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