Rechtsanwalt vertritt Rechtsanwalt Umsatzsteuer?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
beachnixe
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 08.10.2013, 09:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

30.11.2016, 10:03

Hallo ihr Lieben,

ich stehe mal wieder vor einem Problem.

Wir haben einen Rechtsanwalt vertreten. Im Prozess wurden die Kosten dem Gegner auferlegt, unsere Kosten ohne Umsatzsteuer.. die habe ich durch Vollstreckung auch so beitreiben können. Nun muss ich gegenüber dem Mandanten (Rechtsanwalt) abrechnen und frage mich, was mit der Umsatzsteuer ist. Fällt diese hier an oder nicht?

Vielen lieben Dank für Eure Hlfe!!!

Liebe Grüße
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

30.11.2016, 10:11

Natürlich muss er die Umsatzsteuer an Euch zahlen. Die Vorsteuer ist nur dann relavant, wenn ein Schaden von dritter Seite ersetzt wird. Im Verhältnis zum eigenen Auftraggeber ist die Mwst immer zu zahlen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
beachnixe
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 08.10.2013, 09:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

30.11.2016, 10:15

super, vielen Dank. Dann war ich doch nicht falsch.. ;)
Dann stelle ich nun an den anderen Anwalt die Rechnung aus, in der, nach Abzug der durch die Gegenseite erstatteten Gebühren, nur noch die Umsatzsteuer stehen bleibt..
Danke. :)
beachnixe
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 08.10.2013, 09:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

30.11.2016, 10:21

nun habe ich gerade gesehen, dass in der Akte bereits vorher von uns ein KFA gestellt wurde mit den Gebühren für das Mahnverfahren das der von uns vertretene Rechtsanwalt selbst eingeleitet hat. Hier wurden nur die Gebühren und Gerichtskosten in Ansatz gebracht, nicht aber die Umsatzsteuer.. War das so richtig? glaube hier hätte eigentlich die UST mit reingehört...
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#5

30.11.2016, 10:33

Nein, das war schon richtig. Der Anwalt kann, wenn er in eigenem Namen Forderungen gegen Dritte geltend macht, von diesen die Umsatzsteuer nicht verlangen, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Also im Außenverhältnis gegenüber Dritten :arrow: keine Umsatzsteuer
im Innenverhältnis zum Auftraggeber :arrow: Umsatzsteuer
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
beachnixe
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 08.10.2013, 09:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

30.11.2016, 10:42

Vielen lieben Dank!!! :)
Antworten