Ratenzahlungsvereinbarung nach teilw. titulierter Forderung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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vanhitomi
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#1

02.09.2016, 12:37

Moin Ihr Lieben.

Ein Kollege hat im Vorwege per Mahnbescheid und Klage insgesamt ca. € 19.000,00 tituliert. Mietschulden, RA-Gebühren, GK etc.
Tatsächlich sind mehr als € 22.000,00 offen.

Nun habe ich die Sache bekommen - und mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbart.

Was kann ich dafür abrechnen?
~ 0,3 nach 3309 wg. Zwvs-Maßnahme?
~ 1,3 GG nach 2300 wg. außergerichtlicher Tätigkeit?
~ 1,5 EG weil ich eine Einigung erzielt habe --> über die Differenz zwischen titulierter und untitulierter Forderung oder über den Gesamtbetrag von mind. € 22.000?

Ergänzungsfrage:
Der Kollege hat - bevor ich die Sache von der Mandantin übertragen bekommen habe - zwei Mal (fragt mich besser nicht warum) eine Pfändung beauftragt. Mit dem alten Formular :angst .
Die GVZin hat noch keine Zwvs begonnen, da sie erst dafür einen Vorschuss will (der Kollege hat es nämlich in der Vergangenheit versäumt Bereitstellungskosten für abgesagte Zwangsräumungen zu zahlen!).
Wegen der Ratenzahlungsvereinbarung werde ich die Pfändungsaufträge "stornieren". Welche Gebühr fällt dabei an? 0,3 nach 3309?


Danke & Grüße vom Schreibtsich
Namaste
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Anahid
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#2

02.09.2016, 13:04

vanhitomi hat geschrieben: Was kann ich dafür abrechnen?
~ 0,3 nach 3309 wg. Zwvs-Maßnahme?nein, da bereits die ZV läuft
~ 1,3 GG nach 2300 wg. außergerichtlicher Tätigkeit? ja aus der Differenz
~ 1,5 EG weil ich eine Einigung erzielt habe --> über die Differenz zwischen titulierter und untitulierter Forderung oder über den Gesamtbetrag von mind. € 22.000? 20 % aus dem Gesamtbetrag

Ergänzungsfrage:
Der Kollege hat - bevor ich die Sache von der Mandantin übertragen bekommen habe - zwei Mal (fragt mich besser nicht warum) eine Pfändung beauftragt. Mit dem alten Formular :angst .
Die GVZin hat noch keine Zwvs begonnen, da sie erst dafür einen Vorschuss will (der Kollege hat es nämlich in der Vergangenheit versäumt Bereitstellungskosten für abgesagte Zwangsräumungen zu zahlen!).
Wegen der Ratenzahlungsvereinbarung werde ich die Pfändungsaufträge "stornieren". Welche Gebühr fällt dabei an? 0,3 nach 3309? pro Pfändung eine 0,3 aus 3309
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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vanhitomi
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#3

02.09.2016, 13:24

Danke Anahid!
Namaste
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#4

02.09.2016, 13:25

Wieso "nur" 20 % aus dem Gesamtbetrag?
Namaste
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#5

02.09.2016, 13:32

§31b RVG.
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#6

02.09.2016, 14:58

TOP & danke!
Namaste
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