Ratenzahlungsvereinbarung 2 Schuldner

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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silvana83
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#1

12.01.2018, 12:58

Hallo Ihr LIeben,

ich habe einen Vollstreckungsbescheid gegen zwei Schuldner (Gesamtschuldner) bewirkt. Nun schließen wir eine Ratenzahlungsvereinbarung mit diesen Schuldnern. Meine Frage:

Ich bekomme ja für titulierte Ansprüche
0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG
1,5 Einigungsgebühr Nr 1000 VV RVG (20 % Streitwert)

Darf ich diese Rechnung 2 x stellen? Oder nur 2 x die 0,3 und 1 x die 1,5???
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Anahid
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#2

12.01.2018, 14:06

Stellt sich für mich die Frage, wer die Raten zahlt? Zahlt jeder Schuldner einen Ratenbetrag oder nur einer?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
silvana83
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#3

15.01.2018, 09:30

Guten Morgen, also es handelt sich hierbei um Eheleute.
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#4

15.01.2018, 09:34

Also ehrlich gesagt würde ich die 1,5 nur einmal berechnen bei Eheleuten. Aber rein rechtlich gesehen kannst Du, wenn die beide diese Ratenzahlungsvereinbarung eingehen, die auch doppelt berechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
silvana83
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#5

15.01.2018, 09:41

Ja ich habe es jetzt auch so gemacht. Schauen wir mal... Vielen Dank für Deine Zeit :thx :thx
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