Huhu,
wir haben ein arbeitsrechtliches Mandat. Klageverfahren hab ich mit RS abgerechnet, Mdt hat SB 100 €
Gegner ist dann in Beufung gegangen und hat verloren. Rs hab ich hier auch schon abgerechnet
KFA hab ich gestellt, Gegner hat hierauf gezahlt.
Von der Zahlung der Gegenseite auf den KFB bekommt doch der Mdt zuerst seine SB von 100 € wieder und den Rest zahl ich an die RS zurück oder?
LG Tine
Quotenvorrecht
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja so würde ich es auch machen. Falls im Berufungsverfahren Fahrtkosten etc. angefallen sind, die nicht von der Versicherung getragen werden, dann auch diese einbehalten.