PfÜB erlassen und zugestellt und nun?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Erdbeere23
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#1

03.06.2014, 12:52

Hallo Zusammen,

ich bins schon wieder :oops:

Diesmal haben wir einen PfÜB beantragt, welcher auch erlassen und an DS und SCH zugestellt wurde. Von einem der beiden DS haben wir inzwischen die Drittschuldnererklärung erhalten. Dort wurde uns mitgeteilt, dass ein pfändbares Guthaben derzeit nicht besteht und sie selbst auch einen Anspruch hätten. Weitere Forderungen Ditter seien derzeit nicht bekannt. Die Pfändung sei nun vorgemerkt. Der zweite DS hat allerdings noch keine Erklärung abgegeben weshalb wir ihn zur Abgabe aufgefordert haben.

Meine Fragen:

1. Wozu würdet ihr raten, sollte keine Erklärung hier eingehen? Drittschuldnerklage oder gitb es eine andere Möglichkeit, die evtl. kostengünstiger ist?
Vielleicht eine wichtige Info: Der SCH besitzt Geschäftsanteile des DS (GmbH)

2. Wäre es ratsam zu warten, bis Zahlungen vom DS eingehen oder sollte man zeitgleich den GVZ mit der Zwangsvollstreckung beauftragen?

:thx schon im voraus
Huber13
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#2

03.06.2014, 13:03

Hallo,

Es ist schon einmal kein gutes Zeichen, dass sich ein DS nicht erklärt. Zwei Möglichkeiten, entweder ist es Unwissenheit über die Folgen oder der Firma geht es wirtschaftlich nicht gut oder der Schuldner ist ausgeschieden. Ich habe in so einem Fall schon einmal einen Mahnbescheid gegen DS beantragt. Später hatte sich herausgestellt, dass diese sich in der Insolvenz befindet.
Ich würde da mal anrufen, ob mit einer Erklärung nach 840 ZPO zu rechnen ist.

VG :wink2
„Man muß beide Teile hören, eh man urteilt.“

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