Nur E-Mails - Auslagenpauschale ??

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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naylu
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#1

20.09.2017, 11:56

Hallo in die Runde,

wir waren für einen Mandanten außergerichtlich tätig (Beratung und Korrespondenz). Allerdings ist kein einziger klassischer Brief oder Fax rausgegangen. Alles wurde per E-Mail geregelt.
Kann ich hier trotzdem die Auslagenpauschale ansetzen?

Danke für Eure Hilfe
naylu
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#2

20.09.2017, 12:01

Ja, kannst Du (vgl. z. B. Beschluss des OLG Frankfurt v. 03.05.2017, Az. 18 W 195/16)
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