Noch nicht fälliger Anspruch mit in Streitwert einrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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booo
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#1

20.04.2017, 10:35

Guten Morgen,

meine ehemalige Kollegin schickt mir einen Bildausschnitt ihrer Klage mit folgenden Anträgen
1. Der Beklagte wird verurteilt, einen einem Betrag von 4.000,00 Euro ... und vorger. Kosten....

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, über den Betrag von 4.000,00 Euro hinaus einen weiteren Fahrzeugschaden iHv 1070,00 Euro nach durchgeführter Reparatur des Fahrzeuges und Ablauf von sechs Monaten ab Unfalldatum, also dem 21.06.17, an den Kläger zu zahlen

3. Kosten Beklagte
und fragt mich, ob der künftig fällige Betrag auch mit zum Streitwert reinzählt, würde nämlich sonst ans LG gehen?

Ich denke schon, bin mir aber nicht sicher und frag deshalb hier mal :oops: :mrgreen:
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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#2

20.04.2017, 11:44

ja, der zweite Antrag zählt mit in den Streitwert. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#3

20.04.2017, 12:13

Danke :oops:

Antwort meiner Kollegin eben:
Super.... ich soll den Antrag rausnehmen, ist ihm zu doof. Macht er dann im laufenden Prozess geltend...
ja danke auch :P

und danke Dir
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#4

20.04.2017, 12:21

bitte, gern, Booo. Ist doch nicht schlimm, ist das für später gleich geklärt. :lol:
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