Ihr Lieben,
wir haben den Fall, dass eine Sprungklage nicht zugelassen worden ist. Prinzipiell wird die Sache dann ja als Einspruch behandelt. Wir rechnen Einsprüche meist nach Zeiterfassung ab. Aber wenn ich doch den Klageauftrag hatte für die Sprunklage, entsteht aufgrund der Nichtzulassung dann trotzdem keine Verfahrensgebühr?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Nicht zugelassene Sprungklage
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