neue Gebühr oder alte Gebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kaesebiene
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#1

13.01.2015, 11:57

Guten Mittag :)

ich habe hier eine Akte aus 2011 und meine Kollegin hat einen kfa letztes Jahr beim Gericht gestellt... nun hat die Gegenseite ihren an Antrag an uns übermittelt.. diese hat die gebühren ab 2013 genommen.. meine Kollegin jedoch die alten Gebühren also noch vor 2013.. Was ist nun richtig?? von meiner Kollegin der Antrag oder von der Gegenseite? mir scheint es dann so, als hätte unser Programm das falsche RVG angegeben (automatisiert sich normalerweise immer auf das aktuellste) ich hätte daher gesagt, dass der Antrag von der Gegenseite korrekt ist...

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Leiben Gruß!!
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Liesel
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#2

13.01.2015, 11:59

Kommt auf den Zeitpunkt des Klageauftrages an.
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AliceImWunderland
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#3

13.01.2015, 12:01

Richtig. Wenn die Gegenseite vor der neuen Gebührenregelung beauftragt wurde, dann müsste sie dann auch die Gebühren von vor 2013 nehmen. Wenn sie nach der neuen Gebührenregelung beauftragt wurde, dann ist ihr Antrag richtig.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#4

13.01.2015, 12:01

Klage hat Gegenseite erstellt.. und zwar datiert die vom 31.01.2014 und ist bei Gericht am 04.02.2014 eingegangen...
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#5

13.01.2015, 12:03

ok, jetzt wird es ein klein wenig komplizierter. Du schreibst, die Akte ist von 2011. Dann kommt es für die gerichtlichen Gebühren darauf an, wann der Klageauftrag erteilt wurde.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#6

13.01.2015, 12:03

Ohwei, dann ist unser Antrag ja falsch... :-/ und der von der Gegenseite richtig!
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#7

13.01.2015, 12:11

Sieht so aus. ;)
Aber Achtung: wenn Ihr schon 2011 mit der anwaltlichen Vertretung beauftragt wurden, dann wird die vorgerichtliche Geschäftsgebühr (sofern Ihr gegenüber Mandant welche abrechnet) nach dem alten RVG-Sätzen berechnet.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#8

13.01.2015, 12:43

Vielen Dank für die schnellen Antworten!! :-)

gut zu wissen, da schaue ich direkt mal nach.. weil die Rechnungen an den Mandanten was das außergerichtliche Verfahren und die Beratung damals anging..schon abgerechnet worden sind.. weiß jetzt nur nicht ob nach 2007 RV Goder 2013 RVG

habe direkt ein schreiben aufgesetzt an das Gericht wegen den Gebühren... doof.. :-/ werde ihr das auch noch mal ´sagen - sicher ist sicher!!!
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