Mehrwert des Vergleichs bei VKH

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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karibikblume
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#1

14.05.2018, 09:02

Wir haben in einer familienrechtlichen Angelegenheit bez. Ehewohnung VKH bewilligt bekommen. Während dem Verfahren wurde ein Vergleich geschlossen. Wir haben die Angelegenheit dann abgerechnet zzgl. dem Mehrwert des Vergleichs. Nun bekommen wir vom Gericht ein Schreiben, in welchem mitgeteilt wurde, dass die VKH nicht auf den Mehrvergleich erstreckt wurde und deshalb unsere Gebühren gekürzt wurden.

Nach ein bisschen Recherche habe ich das Urteil vom BGH, XII ZB 248/16, 17.1.2018, gefunden. Kann ich dieses hier angeben?
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Adora Belle
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#2

14.05.2018, 10:00

Kannst Du. Aber ob die Fälle vergleichbar sind, kann Dir hier niemand sagen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die VKH auf den Mehrvergleich erstreckt wurde. Ohne Erstreckung gibt es nix.
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