Hallo,
ich habe eine Akte zum Abrechnen. PKH auch für den Vergleich bewilligt.
Die Gebührengrenze bei PKH beträgt ja diese 4000 € wenn ich mich nicht täusche.
SW Verfahren ist 9.495,90 €
SW Vergleich ist 12.661,20 €
Wie rechne ich das jetzt ab - nehme ich die Gebühren aus der Staatskasse und die Differenzgebühr in Höhe von 3.165,30 € aus der normalen Tabelle? Wie ist dann der Abgleich?
Anders geht es ja glaube ich nicht.
Kenne mich damit nicht so gut aus.
1,3 aus 9.495,90 - Gebührentabelle PKH
0,8 aus 3.165,30 - normale Tabelle
1,2 aus gesamt (PKH)
Abgleich?
1,5 aus 3.165,30 normale Tabelle
1,0 aus 9.495,90 (PKH)
Danke schon mal!
Mehrvergleich und PKH
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
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Nein, Du entnimmst alle Werte aus der PKH-Tabelle.
Bis zur Wertgrenze sind die Gebühren lediglich in beiden Tabellen gleich hoch, ab dann werden sie für die PKH geringer.
Bis zur Wertgrenze sind die Gebühren lediglich in beiden Tabellen gleich hoch, ab dann werden sie für die PKH geringer.
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