Mehrvergleich und PKH

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lisa_4688
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#1

19.04.2017, 15:42

Hallo,

ich habe eine Akte zum Abrechnen. PKH auch für den Vergleich bewilligt.

Die Gebührengrenze bei PKH beträgt ja diese 4000 € wenn ich mich nicht täusche.
SW Verfahren ist 9.495,90 €
SW Vergleich ist 12.661,20 €

Wie rechne ich das jetzt ab - nehme ich die Gebühren aus der Staatskasse und die Differenzgebühr in Höhe von 3.165,30 € aus der normalen Tabelle? Wie ist dann der Abgleich?
Anders geht es ja glaube ich nicht.

Kenne mich damit nicht so gut aus.

1,3 aus 9.495,90 - Gebührentabelle PKH
0,8 aus 3.165,30 - normale Tabelle
1,2 aus gesamt (PKH)
Abgleich?
1,5 aus 3.165,30 normale Tabelle
1,0 aus 9.495,90 (PKH)

Danke schon mal!
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Pepples
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#2

19.04.2017, 15:49

Nein, Du entnimmst alle Werte aus der PKH-Tabelle.
Bis zur Wertgrenze sind die Gebühren lediglich in beiden Tabellen gleich hoch, ab dann werden sie für die PKH geringer. ;)
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