Mehrvergleich-Kostenprobleme

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Steffi80
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#1

11.06.2018, 11:39

Verzweifele grad etwas:
Wir haben einen Mandanten vertreten, der einen Unfall mit einem Inlineskater erlitten hat. Wir haben Klage vor dem LG erhoben auf ca. 10.000 €.
Zeitgleich hat die Gegenseite Klage vor dem AG erhoben auf ca. 2.000 € (nicht als Widerklage, sondern eigenes Verfahren vor dem AG).
Die Verfahren wurden nicht verbunden.
Im Termin vor dem LG wurde ein Vergleich geschlossen, der in etwa so lautet:
Gegner zahlt an unseren Mandanten 5.000 €. Damit sind alle Ansprüche der Parteien aus diesem Verfahren sowie diejenigen aus dem amtsgerichtlichen Verfahren, Aktenzeichen XY, mit umgekehrtem Rubrum, erledigt.
Die Kosten des RS und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Normalerweise würde ich jetzt KFA bzgl. der Gerichtskosten beim LG beantragen.
Was mich aber stutzig macht ist das AG-Verfahren. Wie wirken sich denn die Kosten dieses Verfahrens aus? Das läuft ja offiziell noch? Muss es da eine eigene Kostenentscheidung geben?

Bei der Abrechnung bin ich auch etwas ratlos: Mandant ist rechtsschutz- und haftpflichtversichert ist. Ich müsste also die Kosten aus dem LG Verfahren gegenüber der Rechtsschutz und die aus dem AG Verfahren gegenüber der Haftpflicht anfordern.
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#2

11.06.2018, 13:20

Steffi80 hat geschrieben:Normalerweise würde ich jetzt KFA bzgl. der Gerichtskosten beim LG beantragen.
Was mich aber stutzig macht ist das AG-Verfahren. Wie wirken sich denn die Kosten dieses Verfahrens aus? Das läuft ja offiziell noch? Muss es da eine eigene Kostenentscheidung geben?
Dein Gedanke zum Kfa ist der richtige.
Bezüglich des AG muss die Gegenseite den Rechtsstreit für erledigt erklären. Sinnvoll wäre wahrscheinlich, wenn beide Parteien dem Gericht mitteilen, es soll die Kosten gegeneinander aufheben. Dann könnten die Gerichtskosten hier ggf. auch um 2 Gebühren sinken.

Wie kommst du darauf, dass die Haftpflicht zu zahlen (bzw. erstatten) hat? :kopfkratz
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#3

11.06.2018, 14:04

icerose hat geschrieben:
Steffi80 hat geschrieben:
Wie kommst du darauf, dass die Haftpflicht zu zahlen (bzw. erstatten) hat? :kopfkratz
Mein Gedanke war: Wir haben mit der Haftpflicht vereinbart, dass wir sie gerichtlich vertreten - also die Abwehr der gegnerischen Ansprüche durchführen. Vorgerichtlich hat die Haftpflicht das für den Mandanten selbst getan, gerichtlich hat sie uns aber die Deckung zugesagt.
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#4

11.06.2018, 14:07

Ach so ist das. Dann ist dein Gedanke dahingehend auch richtig.
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#5

11.06.2018, 14:26

Ok, dann beatrage ich also den KFA beim LG für das LG Verfahren hinsichtlich der Gerichtskosten.
Außerdem kann ich danach ja schon mal bei der Rechtsschutz die Kosten des LG Verfahrens anfordern.

Und ich warte auf den Abschluss des AG Verfahrens (wo der gegnerische RA=Kläger Erledigung erklären müsste) - was auch immer dann für eine Kostenentscheidung ergeht.
Und rechne dieses AG-Verfahren dann anschließend mit der Haftpflicht ab.
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#6

11.06.2018, 14:42

Genau so. :daumen
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