Mehrere Beschwerden Zwangsgeld

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Paragrafenliesel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
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Beruf: RA-FA

#1

13.01.2017, 11:25

Hallo zusammen,

ich brauche mal Eure Hilfe. Wir vertreten einen Schulder, gegen den ein Zwangsgeld beantragt wurde. Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt, Zwangsgeldantrag wurde zurückgewiesen. Dann KFA, dann wieder Beschluss mit Zwangsgeldanordnung wegen Auskunftserteilung, dagegen haben wir sofortige Beschwerde eingelegt, woraufhin das Gericht mitteilte, dass der Zwangsgeldbeschluss aufgehoben wird, weil irrtümlich erlassen.

Kann ich jetzt wieder die Gebühr für die Beschwerde festsetzen lassen? Beschwerde haben wir ja eingelegt und ist somit entstanden oder geht das nicht, weil das Gericht sich vertan hat?
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