Kostentragungspflicht durch Landratsamt bei Namensänderung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
ninjafan
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 26.01.2012, 19:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Mühlhausen

#1

21.11.2017, 16:41

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, finde aber absolut keinen Lösungsansatz im Internet.

Unsere Mandantin hat selbst einen Antrag auf Namensänderung gestellt. Das Landratsamt kündigte ihr trotz umfangreicher Argumentation an, den Antrag abzulehnen. Damit kam sie dann zu uns, wir vertraten sie und sie bekam Recht. Meine Anwältin meint nun, dass es möglich wäre, dass das Amt unsere Kosten tragen müsste, da unsere Beauftragung ja unumgänglich war. Ist das tatsächlich so und worauf kann ich mich bei der Geltendmachung stützen?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Earth my body, water my blood, air my breath and fire my spirit.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

21.11.2017, 18:57

Kann ich mir nicht recht vorstellen, worauf sie sich da berufen will. Ist ja wohl Verwaltungsverfahren, eine Kostenerstattung ist erst für das Widerspruchsverfahren vorgesehen, §80 VwVfG.

Btw: Find ich auch immer super hilfreich, wenn der Anwalt die Refa mit so ner vagen Ahnung losschickt, "mal was im Internet zu suchen".
Benutzeravatar
ninjafan
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 26.01.2012, 19:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Mühlhausen

#3

22.11.2017, 16:46

Vielen Dank für deine Hilfe! :thx
Earth my body, water my blood, air my breath and fire my spirit.
Antworten