Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, finde aber absolut keinen Lösungsansatz im Internet.
Unsere Mandantin hat selbst einen Antrag auf Namensänderung gestellt. Das Landratsamt kündigte ihr trotz umfangreicher Argumentation an, den Antrag abzulehnen. Damit kam sie dann zu uns, wir vertraten sie und sie bekam Recht. Meine Anwältin meint nun, dass es möglich wäre, dass das Amt unsere Kosten tragen müsste, da unsere Beauftragung ja unumgänglich war. Ist das tatsächlich so und worauf kann ich mich bei der Geltendmachung stützen?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Kostentragungspflicht durch Landratsamt bei Namensänderung
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Kann ich mir nicht recht vorstellen, worauf sie sich da berufen will. Ist ja wohl Verwaltungsverfahren, eine Kostenerstattung ist erst für das Widerspruchsverfahren vorgesehen, §80 VwVfG.
Btw: Find ich auch immer super hilfreich, wenn der Anwalt die Refa mit so ner vagen Ahnung losschickt, "mal was im Internet zu suchen".
Btw: Find ich auch immer super hilfreich, wenn der Anwalt die Refa mit so ner vagen Ahnung losschickt, "mal was im Internet zu suchen".