Kostenteilung bei Gegenstandsgleichheit

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RefaJBC2015
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#1

24.03.2017, 11:40

Liebe Nutzer,

in einer Akte haben will in voller Höhe gewonnen. Die Kostenfestsetzungsbeschlüsse haben wir bereits erhalten und die Gegenseite hat gezahlt. Ich soll jetzt in nachhinein eine Kostenrechnung erstellen. Das Problem komme wenn ich eine Rechnung schreiben nicht auf den Betrag aus dem KFB. Im KFB steht drin die Kosten werden auf Grund der Gegenstandsgleichheit entsprechend der Kopfteile der Beklagten gedrittelt. Ich verstehe allerdings nicht warum hier Kosten gedrittelt werden.Ja wir haben drei Auftraggeber aber in was für Fällen wird sowas gemacht und was ist mit Gegenstandsgleichheit gemeint? Hoffe ihr könnt mit meinen Informationen etwas anfangen.

Vielen Dank!
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Anahid
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#2

24.03.2017, 13:06

Gegenstandsgleichheit bedeutet, dass gegen jeden Beklagten ein eigener Anspruch besteht, hier also bei den Beklagten keine Gesamtschuldnerschaft vorliegt.

Um den Rest zu prüfen, müsstest Du schon ein wenig mehr schreiben. Über welchen Betrag beläuft sich denn der KFB, was möchtest Du abrechnen? Fragen über Fragen :mrgreen:
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#3

24.03.2017, 16:57

okay dann erstmal danke
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