Kostenschuldner bei Beschwerde gegen KFB?
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Ich habe hier den Fall, dass das Gericht einen KFB verbasselt hat. Die Schuld liegt also nicht bei einer der Parteien, sondern bei dem Gericht. Wir haben gegen den falschen KFB Beschwerde eingelegt und der wurde auch stattgegeben. Eine KGE gab es natürlich nicht. Heißt das in dem Fall jetzt, dass unser (eh schon zahlungsunwilliger) Mandant jetzt die Kosten tragen muss?
Zuletzt geändert von unkunkel am 10.03.2017, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
- Frau Cindy
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Ich würde beim Gericht beantragen, dass die Kosten der unterlegenen Partei auferlegt werden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Ich vermute mal kackfrech, dass das Gericht selbst nicht wusste, was es mit den Rechtsmittelkosten machen sollte. Einmal mehr: Es gibt bei der Kostenentscheidung keine Überlegung: Die Partei(en) kann/können ja nix dafür. Auch wenn das Gericht den KFB zerschossen hat, aufgrund gesetzlicher Regelung hat immer die im Verfahren unterlegene Partei die RM-Kosten zu tragen. Das Gericht hat bei einem Rechtsbehelfsverfahren auf jeden Fall eine KGE zu erlassen, was hier unbeachtet geblieben ist. Daher ist das Gericht jetzt aufzufordern, die KGE zeitnah nachzuholen. Dabei ist aufzupassen,dass - wie es auch immer wieder vorkommt - die Rechtsmittelkosten nicht "gegeneinander aufgehoben" werden, sondern diese sind - wie im Vorbeitrag richtig dargestellt - von der unterlegenen Partei zu tragen. Diese hat dann halt Pech gehabt.
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Zumindest bleiben ihm ja die Kosten des RM-Verfahrens erspart.
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Ich hoffe nur, dass Gericht hat auch aufgrund der Beschwerde den Kfb abgeändert und nicht - wie neuerdings Mode - einfach nach 319 berichtigt
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