Hallo Ihr Lieben,
brauche Eure Hilfe mal wieder! Ich soll eine Kostenrechnung erstellen in dem ich die I. Instanz und die II. Instanz abrechne! Ich habe sie so gut wie abegrechnet meine I. Instanz würde dann so aussehen..
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG 58,50 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 54,00 €
Pauschale für Entgelte für Post- u. Telekomm. dienstl. gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 132,50 €
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 25,18 €
Rechnungsbetrag 157,68 €
Terminsgebühr weil einmal ein Termin stattgefunden hat. DAnach haebn wir Berufung eingelegt in dieser Sache deshalb meine II. Instanz (Kostenrechnung so)
1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV RVG 72,00 €
Pauschale für Entgelte für Post- u. Telekomm. dienstl. gem. Nr. 7002 VV RVG 14,40 €
Zwischensumme 86,40 €
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 16,42 €
Rechnungsbetrag 102,82 €
Mein Frage ist, ob das so Richtig ist? und ob ich die Terminsgebühr auch in der II. Instanz nochmal abrechnen kann?
Vielen Dank schon mal Eure Hilfen Ihr Lieben!
Kostenrechnung RVG in einer Mietsache
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17571
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber mal ehrlich: Wie sollen wir das beurteilen? Du gibst keinerlei Sachverhalt; Du machst keine Aussage darüber ob in der Berufung ein Termin stattgefunden hat oder nicht und wenn nicht, wie das Verfahren beendet wurde. Also wie sollen wir auch nur erahnen, welche Gebühren in der Instanz entstanden sind?pirlanta hat geschrieben:Mein Frage ist, ob das so Richtig ist? und ob ich die Terminsgebühr auch in der II. Instanz nochmal abrechnen kann?
Die I. Instanz dürfte, da es eine II. Instanz gab, richtig sein. Ob hier ggf. Fahrtkosten oder Abwesenheitsgelder zu berücksichtigen sind, kann ich ebenfalls nicht beantworten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 237
- Registriert: 28.11.2014, 12:02
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Wohnort: Berlin
Srry Ihr Lieben, habe es versehntlich zu schnell abgeschickt...
Also wir haben Klage erhoben wegen der Erhöhung der Miete. Danach haben wir ein Urteil bekommen das der Beklagte die Wohnung ab dem 1,Juli 2014 zuzustimmen hat. Dann hat die Gegenseite erneut unseren Mandanten aufgefordert ..bis es Richtung Berufung ging... in er Berufung haben wir noch keinen Termin gehabt und Fahrtkosten ect auch nicht ...
Also wir haben Klage erhoben wegen der Erhöhung der Miete. Danach haben wir ein Urteil bekommen das der Beklagte die Wohnung ab dem 1,Juli 2014 zuzustimmen hat. Dann hat die Gegenseite erneut unseren Mandanten aufgefordert ..bis es Richtung Berufung ging... in er Berufung haben wir noch keinen Termin gehabt und Fahrtkosten ect auch nicht ...
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17571
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Was heißt "Richtung Berufung ging"? Ist Berufung eingelegt worden oder nicht und wenn ja, wie ist denn das Berufungsverfahren beendet worden?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 237
- Registriert: 28.11.2014, 12:02
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Wohnort: Berlin
Ja Berufung haben wir eingelegt und dann hat die Gegenseite die Berufung zurückgewiesen. Danach haben wir die Berufung begründet...danach haben wir beantragt, dass nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden und die Revision zugelassen werden soll. Und jetzt haben wr einen Beschluss bekommen. Das die Berufung keinen erfolg hatte und der Streitwert für den zweiten Rechtszug auf 455,88 festzustetzen.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17571
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ok....dann ist Deine Rechnung richtig. Ein solcher Beschluss löst keine Terminsgebühr aus.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
pirlanta hat geschrieben:....und dann hat die Gegenseite die Berufung zurückgewiesen.
Sorry, geht m.E. von einer ReFa nicht.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)