Kostenrechnung RVG in einer Mietsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pirlanta
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#1

24.06.2015, 12:55

Hallo Ihr Lieben,

brauche Eure Hilfe mal wieder! Ich soll eine Kostenrechnung erstellen in dem ich die I. Instanz und die II. Instanz abrechne! Ich habe sie so gut wie abegrechnet meine I. Instanz würde dann so aussehen..

1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG 58,50 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 54,00 €
Pauschale für Entgelte für Post- u. Telekomm. dienstl. gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 132,50 €
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 25,18 €
Rechnungsbetrag 157,68 €

Terminsgebühr weil einmal ein Termin stattgefunden hat. DAnach haebn wir Berufung eingelegt in dieser Sache deshalb meine II. Instanz (Kostenrechnung so)

1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV RVG 72,00 €
Pauschale für Entgelte für Post- u. Telekomm. dienstl. gem. Nr. 7002 VV RVG 14,40 €
Zwischensumme 86,40 €
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 16,42 €
Rechnungsbetrag 102,82 €

Mein Frage ist, ob das so Richtig ist? und ob ich die Terminsgebühr auch in der II. Instanz nochmal abrechnen kann?

Vielen Dank schon mal Eure Hilfen Ihr Lieben! :wink1
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Tigerle
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#2

24.06.2015, 13:02

Mit so wenig Angaben zum Sachverhalt, kann Dir keiner sagen, ob es richtig ist und ob eine Terminsgebühr angefallen ist.
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Anahid
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#3

24.06.2015, 13:03

pirlanta hat geschrieben:Mein Frage ist, ob das so Richtig ist? und ob ich die Terminsgebühr auch in der II. Instanz nochmal abrechnen kann?
Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber mal ehrlich: Wie sollen wir das beurteilen? Du gibst keinerlei Sachverhalt; Du machst keine Aussage darüber ob in der Berufung ein Termin stattgefunden hat oder nicht und wenn nicht, wie das Verfahren beendet wurde. Also wie sollen wir auch nur erahnen, welche Gebühren in der Instanz entstanden sind?

Die I. Instanz dürfte, da es eine II. Instanz gab, richtig sein. Ob hier ggf. Fahrtkosten oder Abwesenheitsgelder zu berücksichtigen sind, kann ich ebenfalls nicht beantworten.
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#4

24.06.2015, 13:08

Srry Ihr Lieben, habe es versehntlich zu schnell abgeschickt...

Also wir haben Klage erhoben wegen der Erhöhung der Miete. Danach haben wir ein Urteil bekommen das der Beklagte die Wohnung ab dem 1,Juli 2014 zuzustimmen hat. Dann hat die Gegenseite erneut unseren Mandanten aufgefordert ..bis es Richtung Berufung ging... in er Berufung haben wir noch keinen Termin gehabt und Fahrtkosten ect auch nicht ...
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#5

24.06.2015, 13:11

Was heißt "Richtung Berufung ging"? Ist Berufung eingelegt worden oder nicht und wenn ja, wie ist denn das Berufungsverfahren beendet worden?
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#6

24.06.2015, 13:19

Ja Berufung haben wir eingelegt und dann hat die Gegenseite die Berufung zurückgewiesen. Danach haben wir die Berufung begründet...danach haben wir beantragt, dass nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden und die Revision zugelassen werden soll. Und jetzt haben wr einen Beschluss bekommen. Das die Berufung keinen erfolg hatte und der Streitwert für den zweiten Rechtszug auf 455,88 festzustetzen.
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#7

24.06.2015, 14:30

Ok....dann ist Deine Rechnung richtig. Ein solcher Beschluss löst keine Terminsgebühr aus.
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#8

24.06.2015, 15:06

pirlanta hat geschrieben:....und dann hat die Gegenseite die Berufung zurückgewiesen.
:roll:

Sorry, geht m.E. von einer ReFa nicht.
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