Kostenfestsetzungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Musti
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#1

11.05.2018, 14:44

Hallo zusammen,

Ich habe vom Gericht einen Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite erhalten. Stellungnahmefrist 2 Wochen.

Nimmt das Gericht eine Korrektur vor, wenn es Fehler in dem Kostenfestsetzunganstrag entdeckt?

Muss ich Stellung nehmen, auch wenn ich nichts dran auszusetzen habe?
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Adora Belle
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#2

11.05.2018, 15:16

Das Gericht darf nicht mehr festsetzen, als beantragt ist. Es darf eine nicht entstandene Gebühr gegen eine andere, entstandene, austauschen. Es muss absetzen, wenn nicht entstandene Gebühren geltend gemacht werden. Verzinsung muss beantragt sein, USt wird festgesetzt, wenn Vorsteuerabzugsberechtigung verneint ist. Grds genügt die Glaubhaftmachung, bei Auslagen die anwaltliche Versicherung, vgl §104 ZPO. Ansonsten wird das Gericht nur auf Deine Monierung hin etwas ändern oder absetzen.

Wenn Du einverstanden bist, ist keine Stellungnahme nötig.
Musti
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#3

11.05.2018, 15:19

Herzlichen Dank Adora...

das muss ich alles noch lernen.

Gruß
Musti
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