Kostenfestsetzung und Prüfung Kostennote TV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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schokoauge88
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#1

13.03.2018, 12:56

Hallo Ihr Lieben! :wink1

mir liegt eine Kostennote von einem Terminsvertreter vor.

Ich muss ehrlich zugeben, dass ich mit sowas überhaupt keine Erfahrungen gemacht habe und das völliges Neuland für mich ist.

Vereinbart wurden die Gebührenteilung aller erstattungsfähigen Gebühren.

Abgerechnet wurden:

1,3 Verfahrensgebühr 3100
Postentgelte
0,65 Verfahrensgebühr 3401
1,2 Terminsgebühr 3402
1,0 Einigungsgebühr 1003
Postentgelte

Ist die Kostennote so in Ordnung? Also mit 2 x Post und 2 x Verfahrensgebühr.

Da wir den TV im Auftrag unserer Mandanten beauftragt haben, kann ich die Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren mit festsetzen lassen?! Oder?! Wie müsste dann der Antrag aussehen?

Können wir unserer Mandantschaft gegenüber auch eine Terminsgebühr + Einigungsgebühr abrechnen.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

LG
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Anahid
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#2

13.03.2018, 17:03

Ja,die Berechnung ist als interne Rechnung Euch gegenüber richtig. Der TV muss Euch eine Rechnung, ausgestellt auf den Mandanten über die

0,65 Verfahrensgebühr 3401
1,2 Terminsgebühr 3402
1,0 Einigungsgebühr 1003
Postentgelte

übersenden, damit Du die mit zur Kostenfesetsetzung anmelden kannst. Ihr selbst könnt nur

1,3 Verfahrensgebühr 3100
Postentgelte

zur Kostenfestsetzung anmelden.

Eine TG könnt Ihr nicht abrechnen, schließlich war Dein Chef ja nicht im Termin. Hinsichtlich der EG stellt sich die Frage, inwieweit Ihr an dem Vergleich mitgewirkt habt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
schokoauge88
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#3

14.03.2018, 10:53

Vielen Dank für deine Antwort.

Der Vergleich wurde im Termin geschlossen.. Von daher also nicht von uns abrechenbar.
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Anahid
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#4

14.03.2018, 11:27

Wenn es kein Widerrufsvergleich war, dann nicht, richtig.
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