Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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grete
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#1

23.05.2018, 09:43

Hallo meine Lieben,

heute ist irgendwie nicht mein Tag, obwohl 1000 mal schon geprüft habe ich heute ein Brett vor dem Kopf. Ich habe einen KFB (SW 45.000,00). In der Sache wurde ein Vergleich geschlossen.
Die Gerichtskosten betragen demnach 511,00 EUR (1 Gebühr). 3 Gerichtsgebühren betragen 1.533,00.

Berechnet wurde wie folgt:
Die Gerichtskosten betragen 1.024,25 EUR
Davon tragen Kläger 30% Beklagte 70%
Betrag 307,28 716,98
Gezahlt 1.533,00 0,00
Zuviel gez. 1.225,72

Der Überschuss des Klägers ist in Höhe von 716,97 mit den ..... Gerichtskosten verrechnet und dem Kläger zu erstatten.
Nicht verbrauchte Überschüsse des Klägers in Höhe von 578,75 werden aus der Landeskasse an den Kläger zurückgezahlt.

Meines Erachtens muss oben bei den Gerichtskosten betragen nicht 1.024,25, sondern 511,00 stehen. Oder habe ich heute wetterbedingt ein blackout? :oops: :patsch
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#2

23.05.2018, 10:27

Ohne GKR sind die Zahlen nur schwer nachvollziehbar, jedoch scheinen die insgesamt angefallenen Gerichtskosten 1.024,25 € zu betragen. Diese insgesamt angefallenen GK werden entsprechend den Quoten verteilt. Damit weiß jede Partei, was sie an GK zu zahlen hat. Gerichtskosten bestehen nicht nur aus den Gebühren, sondern es können die verschiedensten Auslagen hinzukommen, was sich aus der GKR ergibt. Dieses vorausgesetzt sehe ich keinen Fehler in der Rechnung.
~ Grüßle ~
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#3

23.05.2018, 13:41

Wenn man alles zusammenaddiert, was der Kläger gezahlt hat ( 307,28 eigener Gerichtskostenanteil, 716,97 beim Beklagten verrechnet, Rückerstattung 578,75 ) ergeben sich Zahlungen des Klägers von 1.603,-- EUR, 80,-- EUR mehr als die 3.0-Gebühr, die als Verfahrenskostenvorschuss gezahlt wurden. Das deutet darauf hin, dass diese 80,-- EUR z. B. als Zeugenvorschuss gezahlt wurden. Möglicherweise sind auch vom Beklagten benannte Zeugen vernommen worden. Jedenfalls spricht das deutlich dafür, dass außer der Verfahrensgebühr noch weitere Kosten, insbesondere Auslagen entstanden sind. Das würde die Höhe der angesetzten Gerichtskosten zwanglos erklären.
Blueberry

#4

30.08.2018, 15:06

Hallo zusammen, :wink2

wir waren in einer Sache zunächst außergerichtlich tätig. Dann hat die Gegenseite Mahnbescheid beantragt und wir haben für unseren Mdt. Widerspruch erhoben. Daraufhin wurde der Rechtsstreit durch klageabweisendes Urteil gem. § 495 ZPO beendet. Ich soll nun den KFA erstellen. Mein Vorschlag wäre:

SW: 740,00
MV:
0,5 VG Nr. 3307
AP

Streitiges Verfahren:
1,3 VG Nr. 3100
./. 0,5 VG, Nr. 3307
1,2 TG, Nr. 3104 (wg. Verfahren nach § 495 ZPO)
AP

Ist das denn so richtig? Hab glaube ich gerade einen Blackout. :kopfkratz

Liebe Grüße
...
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#5

30.08.2018, 15:56

Wenn ./. die Anrechnung symbolisieren sollen, dann würde ich das als richtig erachten.
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#6

30.08.2018, 16:14

:dito
~ Grüßle ~
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