Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Zippus
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#1

18.10.2017, 21:34

Huhu,

bin neu hier und hab jetzt mal eine doofe Frage :oops:

Ausgangsfall: normales Zivilverfahren vor dem AG, Klage wurde eingereicht, Gericht hat Termin zur Güteverhandlung bestimmt, danach folgten noch ein normaler Termin und ein Termin mit einem SV. Zur Vorbereitung des nächsten Termins muss ich jetzt einen Entwurf eines KFA machen, sodass mein RA weiß, was im schlimmsten Fall passieren kann. Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:

3100
3104
7005 für den ersten Gütetermin bis 4 Std
7005 für den normal Termin bis 4 Std
7005 für den Termin mit dem SV bis 4 Std
7002
Umsatzsteuer

Passt das?
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icerose
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#2

19.10.2017, 08:30

Hallo und willkommen hier, Zippus. :wink1

Zu deiner Frage: Wenn die 7005 anfällt (die ja nur anfallen kann, wenn der RA nicht im Gerichtsbezirk sitzt), warum berechnest du dann nicht auch die 7003 oder 7004? :kopfkratz
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#3

19.10.2017, 08:38

und die Gerichtskosten nicht vergessen!
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#4

19.10.2017, 09:04

Evtl. könnte auch die Nr. 1010 angefallen sein. Du hattest bereits mehrere Termine, einer davon mit SV und schreibst, es kommt noch ein weiterer Termin. Lies dir mal die 1010 durch, ob die bei dir evtl. in Frage kommt. Wir können hier nämlich nicht beurteilen, ob bei den anderen Terminen mehrere Zeugen geladen waren oder nicht.
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#5

19.10.2017, 12:40

Hallo,

die 7004/7003 nehme ich nur, wenn der Termin nicht in unserem Ort war bzw. der Mandant nicht am Gerichtsort wohnt. Ist so ein internes Ding.

Das mit der 1010 ist ein guter Tipp - vielen Dank dafür.

Die Gerichtskosten werden bei uns nicht gesondert aufgeführt, haben da einen vollumfassenden Text der alles mit einbezieht.

Dann mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Wenn man ein paar Jahre so etwas nicht so oft gemacht hat, kommt man sich echt blöd vor...
Zuletzt geändert von Zippus am 19.10.2017, 13:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Adora Belle
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#6

19.10.2017, 13:12

Zippus hat geschrieben:DIe 7005 nehmen wir eigentlich immer mit rein. Das Gericht streicht es schon raus, wenn es ihm nicht passt.

Das ist eine Haltung, die ich nicht nachvollziehen kann, und mit der man m.E. seine Glaubwürdigkeit bei Gericht verspielt. Es sollte selbstverständlich sein, dass nur tatsächlich entstandene, erstattungsfähige Positionen angemeldet werden, und nicht darauf gehofft wird, dass Gegner oder Gericht irgendetwas übersehen.

Die 7005 entsteht nur bei einer Geschäftsreise, und die setzt das Verlassen der politischen Gemeinde voraus. Entweder es liegt eine Geschäftsreise vor, dann sind Fahrt- und Abwesenheitskosten entstanden. Oder es liegt keine Geschäftsreise vor, dann sind weder noch entstanden.
Zippus
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#7

19.10.2017, 13:54

Was meinst du mit politischer Gemeinde?

Wenn ich zu einem anderen Gericht fahre, welches nicht in meinem "Kanzlei-Ort" liegt, kann ich doch immer die 7005 abrechnen?
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#8

19.10.2017, 13:59

Sobald die Ortsgrenze für eine Terminswahrnehmung zu überfahren ist, sind Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder abzurechnen, ob sie auch erstattungsfähig sind, steht wieder auf einem anderen Blatt. Nur ist unverständlich, warum Abwesenheitsgelder geltend gemacht werden, aber keine Fahrtkosten und "machen wir grundsätzlich" geht mal gar nicht, da stimme ich Adora Belle zu.
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Zippus
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#9

19.10.2017, 14:04

So war das nicht gemeint...

Ich muss mich da auch wieder erst reinfinden und zurecht finden. Ich werde einfach künftig immer darauf achten beides zusammen anzusetzen und damit gut.

Danke
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Adora Belle
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#10

19.10.2017, 14:11

Ich wollte Dich damit auch nicht persönlich angreifen. Verstehe schon, dass man sich erstmal an das hält, was in der Kanzlei üblich ist, egal ob das nun sinnvoll oder richtig ist oder nicht. Und noch viel mehr, wenn man sich auf einem Gebiet bewegt, das einem nicht so bekannt ist. Das Forum soll ja der gegenseitigen Unterstützung dienen, auch über die Beantwortung der einzelnen Frage hinaus.

Bitte keine Beiträge editieren, wenn schon jemand geantwortet hat. Das ist unschön, weil man dann nicht mehr weiß, worauf sich die Antwort bezieht. Klarstellen oder korrigieren kannst Du auch, ohne Deinen Ursprungsbeitrag nachträglich zu ändern. ;)
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