Kostenfestsetzung ?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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uwemo
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#1

24.09.2017, 15:24

Liebe Foristen,

vlt. kann mich einer mal vom Schlauch schubbsen:

- Mandant hat Verkehrsunfall.Mdt. zahlt Kosten f. Rep. iHv insg. 2.748,32 € incl. Mietwagenkosten iHv 123,95 €.
- Gegnerischer KFZ Haftpflichtversicherung zahlt davon außerger. 2.221,29 € (ohne Mietwagenkosten).
- Klage wird iHv 547,50 (incl. Kostenp.) erh.
- Mietwagenkosten iHv 123,95 € werden n. Rechtsh. der Klage am 26.06.2017 gezahlt.
- es wird hins. Mietwagenk. 123,95 € beidseitig Erledigung erkl.
- Bekl.wird zur Zahlung iHv 542,50 € nebst Zinsen abzgl. am 26.6.17 gez. Mietwagenk. v. 123,95 € verurteilt.
In Höhe v. 5,- € erfolgt Abweisung (Gericht erkennt nur 25 € Kostenp. an).
Bekl. hat Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Nun teilt Gericht auf Anfrage mit, dass Streitwert

- für die Zeit bis zum 25.6.17 auf die Geb.Stufe bis zu 1.000,- € und
- seit 26.06.2017 auf die Geb.Stufe bis zu 500,- €

festgesetzt wird.

Was stellt ich denn diesbez. für einen KFA ?

Verfahrensg. SW 1000,-€
Terminsgeb. SW 500,- €

Richtig ?

Besten Dank

uwemo
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13
NORTHERN DINO
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#2

24.09.2017, 17:02

Wenn der Anfall der Terminsgebühr in den Zeitabschnitt des Streitwertes von 500 € fällt, ist die Rechnung richtig. Die VG als Taktgebühr fällt immer nach dem höchsten Streitwert an, hier also 1.000 €.
~ Grüßle ~
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Tigerle
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#3

25.09.2017, 09:33

Wie 13 schon sagte, kommt darauf an, wann der Termin (Anfall der Terminsgebühr) stattfand.
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