Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Neffi
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#1

23.05.2017, 15:42

Hi zusammen,

ich steh grade auf dem Schlauch. :nachdenk

In 2014 wurde gegen unsere Mandantschaft ein KfB erlassen. Ggs hat aufgefordert zu zahlen und unsere Mandantschaft hat scheinbar gezahlt (Nachweis kann nicht erbracht werden, soweit ich aus der Akte sehen kann, wurde Zahlung nicht als Sicherheitsleistung hinterlegt).

Nun wurde in 2016 die Berufungsinstanz zugunsten unseres Mandanten entschieden. Die Kosten I. Instanz wurden nun zu 18 % unserer Mandantschaft auferlegt, Rest Gegenseite.

Wir haben vom LG nun neuen KfB für I. Instanz erhalten. in dem wurde der KfB von 2014 gegen unseren Mandanten nicht aufgehoben. - was ich inzwischen auch rausgekriegt habe ist, dass das ja scheinbar nicht notwenig ist, da KfB aus 2014 durch Berufungsurteil gegenstandslos -

Trotzdem hat unser Mandant gezahlt. Wie kriegt er Geld zurück :wirr ?

Weiß jemand Rat?

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NORTHERN DINO
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#2

23.05.2017, 16:50

Wenn die Gegenseite die erfolgte Zahlung bestätigt, kann eine sog. Rückfestsetzung erfolgen. Wird dagegen eine Zahlung bestritten, dann wird es mit der Beweisführung wohl eher eng. Wie kann man auch die Zahlungsbelege so fahrlässig verschlampen...
~ Grüßle ~
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#3

23.05.2017, 17:02

Gegnerischer RA - der die Zahlung unserer Kenntnis nach erhalten hat - hat die Rückfestsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren als nicht in Betracht kommend bezeichnet, da eine Kostenquote im Berufungsverfahren ausgeurteilt wurde.

Keine Ahnung, wie und warum unser Mandand Zahlungsbeleg "verlegt" hat... geht ja nur um ein paar Tausend Euro :(
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Ciara
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#4

23.05.2017, 17:06

Bezüglich einer Zahlung dürften sich doch bestimmt bei der Bank Kontoauszüge holen lassen.
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#5

24.05.2017, 12:57

Wie #2. Hat die Gegenseite die Zahlung denn nunmehr zugestanden? Wird die Zahlung bestritten, wird man die Überweisung ja mit dem nachträglich ausgestellten Kontoauszug der Bank belegen und eine Rückfestsetzung beantragen können.
...das haben wir schon immer so gemacht. 8)

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#6

24.05.2017, 16:15

Habe mit dem zuständigen Rechtspfleger gesprochen. Unser Antrag auf Rückfestsetzung aus dem Jahr 2016 ist grade beim gegn. RA zur SN, ob er Zahlung bekommen hat, oder nicht. Mal sehen, was dabei rumkommt ;)

Trotzdem schon mal vielen Dank!
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