Kostenfestsetzung Rechtsabteilung Reisekosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1

03.07.2015, 09:58

Guten Morgen!
Ich habe das eben schon gepostet, - ich glaube das ist die Hitze - ist nicht erschienen.

Also:
Rechtsstreit, Mdt. = Kläger. Kostenausgleichung § 106 ZPO. Gegenseite macht Fahrtkosten geltend von B (dem Sitz der Hauptverwaltung) nach A (Gerichtsort), obwohl die Beklagte in A (also nicht Hauptsitz, sondern "Filiale") verklagt wurde.

Sind diese erstattungsfähig? Ich dachte immer, die Thematik mit der Rechtsabteilung sei geklärt. Ich würde die Fahrtkosten weiter gern monieren.

Danke!
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Anahid
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#2

03.07.2015, 10:31

Wer macht denn die Fahrtkosten geltend? Der Anwalt oder die Partei?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

03.07.2015, 11:19

Der Anwalt macht seine Fahrtkosten Nr. 7003 VV RVG geltend, von B (Hauptverwaltung der Beklagten, die einen ANwalt in B beauftragt hat) nach A (Gerichtsort) geltend.
Als Beklagte aufgeführt war in der Klage und im Urteil aber "Filiale" in A (Gerichtsort).
Entschuldigung für die unklare Ausdrucksweise in Post 1.
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#4

03.07.2015, 11:30

Wenn die beklagte Filiale am Gerichtsort sitzt, dann sind die Reisekosten nicht erstattungsfähig, da höchstens die Reisekosten vom Sitz der Partei bis zum Gericht erstattungsfähig sind. Ist gängige Rechtsprechung und so würde ich argumentieren.
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#5

03.07.2015, 11:53

Das wäre noch zu überprüfen, denn "es kommt darauf an": :mrgreen:
LS
Zweigniederlassung

Beauftragt eine am Ort ihrer Zweigniederlassung verklagte GmbH, deren Rechtsangelegenheiten an ihrem Hauptsitz bearbeitet werden, einen dort ansässigen RA mit ihrer Vertretung, so sind dessen Reisekosten zum Prozessgericht im Regelfall erstattungsfähig [Rn. 8 + 9].

BGH, Beschl. v. 03.03.2005 – I ZB 24/04

WRP 2005, 753 = BB 2005, 1247 = NJW-RR 2005, 922 = Rpfleger 2005, 479 = BGHR 2005, 1017 = MDR 2005, 896 = AGS 2006, 152 = RVGreport 2005, 277 = RVG-Letter 2005, 104 = GuT 2005, 183 = VersR 2005, 1749 = juris (KORE 311122005)
~ Grüßle ~
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#6

03.07.2015, 12:29

Danke!!!!
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#7

03.07.2015, 12:42

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