Kostenfestsetzung Fahrtkosten mehrere Termine

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ramona1909
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#1

16.07.2018, 10:11

Hallo,

ich steh auf dem Schlauch...ich musste seit Jahren keine Fahrtkosten mehr aufteilen..

Wir hatten an einem Tag fünf Verfahren beim gleichen Arbeitsgericht. Alle hintereinander. Gleicher Mandant, fünf Gegner. Unser Anwalt ist natürlich einmal hingefahren um alle Termine wahrzunehmen.

Wie rechne ich das jetzt? In zwei Angelegenheiten sind die Kosten gegeneinander aufgehoben worden. Die muss ich ja dem Mandanten in Rechnung stellen. In dreien dann den KFB beantragen.

Die Fahrtkosten durch fünf teilen? :kopfkratz

Ich habe gerade noch entdeckt, dass ich leider wohl in einer Sache den KFB schon habe und dort die gesamten Fahrtkosten berechnet habe und dies auch im Beschluss steht. Könnte ich nicht in den anderen Verfahren jetzt die Berechnung einfach weglassen, da es der gleiche Mandant ist bei uns?

Ich glaube, ich mach es mir komplizierter als es ist :D
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Anahid
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#2

16.07.2018, 11:18

ramona1909 hat geschrieben:
Die Fahrtkosten durch fünf teilen? :kopfkratz
Das wäre der richtige Weg gewesen. Wenn Du in einem Verfahren bereits den KFB hast, dann ist da genau genommen zuviel festgesetzt, denn auch da schuldet der Gegner nur 1/5 der angefallenen Reisekosten. Fragt sich jetzt halt, wie hoch hier der Betrag ist und ob der KFB schon ausgeglcihen ist.

Ich denke ich würde dennoch in den beiden anderen Verfahren die Fahrtkosten mit 1/5 anmelden.
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#3

16.07.2018, 12:10

Du schreibst es ist ein Arbeitsgerichtsverfahren erste oder zweite Instanz? Wenn es erste Instanz ist, dann trägt doch jeder seine Kosten selbst.
ramona1909
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#4

16.07.2018, 13:42

Es geht hier um die II. Instanz! :)
Sorry, hatte Arbeitsgericht wegen dem KFB im Kopf gehabt.. das Verfahren war natürlich beim Landesarbeitsgericht..
ramona1909
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#5

16.07.2018, 13:45

Anahid hat geschrieben:
ramona1909 hat geschrieben:
Die Fahrtkosten durch fünf teilen? :kopfkratz
Das wäre der richtige Weg gewesen. Wenn Du in einem Verfahren bereits den KFB hast, dann ist da genau genommen zuviel festgesetzt, denn auch da schuldet der Gegner nur 1/5 der angefallenen Reisekosten. Fragt sich jetzt halt, wie hoch hier der Betrag ist und ob der KFB schon ausgeglcihen ist.

Ich denke ich würde dennoch in den beiden anderen Verfahren die Fahrtkosten mit 1/5 anmelden.

:thx

Jetzt mal noch eine blöde Frage, wie genau wird das berechnet? Mir schwebt da eine komische Rechnung aus Schulzeiten vor, obwohl ich meine, dass das nur ist wenn der Anwalt erst einen Termin in A und dann in B wahrnimmt...
Einfach die Gesamtkosten durch 5? :sad:

Wie wir das jetzt ausbügeln muss ich mal mit meinem Chef klären..
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Anahid
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#6

16.07.2018, 15:37

Du berechnest die Fahrtkosten z.B. 500 km x 0,30 € = 150,00 € : 5 = 30,00 €

Abwesenheitsgeld genauso.

Wenn Der Anwalt in A un B auftritt, musst Du sogar eine Differenzberechnung vornehmen, die komplizierter wäre.
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ramona1909
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#7

16.07.2018, 15:44

Alles klar! Dankeschön!

Ja, genau das hatte ich nämlich im Kopf mit der komplizierteren Rechnung...das brauch ich ja dann aber in meinem Fall nicht.
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