Kostenausgleichungsantrag über Gerichtskosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
ReNo2014
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#11

16.10.2014, 15:57

genau bzw. gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung..danke :)
JfachAnge
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#12

16.12.2016, 14:13

Hallo,

ich greife mal das Thema auf.

Wir vertreten die Kläger. Bei uns wurde Kostenaufhebung (also jeder trägt seine Kosten selber) vereinbart. Nun soll ich nur über die klägerseits bereits gezahlten Gerichtskosten die Teilung gegen den Beklagten beantragen.

Bloß wie sieht so ein Antrag aus. Wir arbeiten mit Datev. Nehme ich meinen Kostenfestsetzungsantrag nach § 106? Nur ich kann doch da nicht meine Gebührenabrechnung reinnehmen. Könnt Ihr mir evtl. helfen? :thx

Liebe Grüße
Sandra
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jenniver
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#13

16.12.2016, 14:41

Kostenausgleichungsantrag nach § 106. Nur über die gezahlten Gerichtskosten.
JfachAnge
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#14

22.01.2017, 22:02

Wenn auch verspätet: Vielen Dank für Deine Info!
Liebe Grüße
Sandra :wink1
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NORTHERN DINO
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#15

22.01.2017, 22:12

ReNo2014 hat geschrieben:ach jetzt versteh ich den Sinn.. die Kosten des RECHTSSTREITS UND DES VERGLEICHS werden gegeneinander aufgehoben.
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~ Grüßle ~
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