Kostenausgleichung § 104 ZPO ????

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Skyline
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#1

21.03.2017, 10:07

Hallo,

wir haben einen Kostenausgleichungsantrag § 106 ZPO gestellt, die Gegenseite auch. Gegenseite hat allerdings geschrieben gem. § 104 ZPO festzusetzen. Es muss aber gem. § 106 ZPO ausgeglichen werden. Soll ich es bemängeln oder merkt das Gericht es automatisch ???
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#2

21.03.2017, 10:25

Da musst Du nichts bemängeln. Das merkt das Gericht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Skyline
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#3

21.03.2017, 12:34

Danke
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#4

21.03.2017, 13:06

Ich kenne eine Kanzlei, die schreiben immer 106 ZPO. Egal was es ist :kopfkratz :kopfkratz Ich würde hier auch nicht groß klugscheißern, wenn es wirklich nicht auffällt hast du ja immer noch die Möglichkeit was zu machen.
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mücki
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#5

21.03.2017, 13:52

Ist genauso mit dem Zusatz, dass die verauslagten GK hinzugesetzt werden sollen. Der wird auch bei vielen nicht gelöscht, egal ob sie Kläger- oder Beklagtenvertreter waren.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#6

21.03.2017, 16:46

mücki hat geschrieben:Ist genauso mit dem Zusatz, dass die verauslagten GK hinzugesetzt werden sollen. Der wird auch bei vielen nicht gelöscht, egal ob sie Kläger- oder Beklagtenvertreter waren.
Das z. B. lösche ich auch nicht :pfeif :pfeif :pfeif
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mücki
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#7

22.03.2017, 10:29

148 hat geschrieben:Das z. B. lösche ich auch nicht :pfeif :pfeif :pfeif
Erwischt :mrgreen:
Das ist mir sowas von in Fleisch und Blut übergegangen seid ich in meinem ersten Lehrjahr wegen dieses Fauxpas mächtig ausgeschimpft wurde. :motz
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Liesel
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#8

22.03.2017, 10:31

Wieso auch? Auch bei Beklagtenvertretern kann es sein, dass diese Kostenvorschüsse (z.B. Zeugenauslagen) geleistet haben.
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#9

22.03.2017, 11:18

Liesel hat geschrieben:Wieso auch? Auch bei Beklagtenvertretern kann es sein, dass diese Kostenvorschüsse (z.B. Zeugenauslagen) geleistet haben.
Richtig. Ich brauch nur die Verzinsung usw. nicht zu beantragen, wenn klar ist, dass der KFB zulasten des Mandanten ergehen wird.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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