Kosten Sozialgericht
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- Kennt alle Akten auswendig
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Hallo, die Gegenseite hat anerkannt. Jetzt sollen wir den Rechtsstreit für erledigt erklären. Müssen wir nun beantragen eine Kostengrundentscheidung zu treffen? Stelle ich dann einen "normalen" KFA?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn Du keine KGE hast, dann musst Du beantragen, die Kosten des Verfahrens der Gegenseite aufzuerlegen. Wenn Du dann die KGE hast, kannst Du die sozialgerichtlichen Kosten mit einem "normalen" KFA anmelden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.