Kosten Sozialgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

01.04.2015, 17:20

Hallo, die Gegenseite hat anerkannt. Jetzt sollen wir den Rechtsstreit für erledigt erklären. Müssen wir nun beantragen eine Kostengrundentscheidung zu treffen? Stelle ich dann einen "normalen" KFA?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

01.04.2015, 18:17

Wenn Du keine KGE hast, dann musst Du beantragen, die Kosten des Verfahrens der Gegenseite aufzuerlegen. Wenn Du dann die KGE hast, kannst Du die sozialgerichtlichen Kosten mit einem "normalen" KFA anmelden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

01.04.2015, 19:58

Ok, danke!
Antworten