Kosten nach Widerspruch/Einspruch

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
fritzCard
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 02.01.2014, 11:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: a-jur

#1

31.10.2014, 12:31

Hallo Mitleser,

in einer Sache wurden die Mandanten von einer Zwangsvollstreckungsandrohung überrascht. Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid haben sie nie erhalten.
Ich habe daraufhin gegen den Mahnbescheid Widerspruch und hilfsweise gegen den VB Einspruch eingelegt sowie Aekteneinsicht beantragt. Vom Mahngericht habe ich dann Abgabemitteilung an Streitgericht erhalten. Nächster Schriftsatz kam von der Gegenseite, dass "auf die Rechte aus dem Vollstreckungsbescheid verzichtet die Klage zurückgenommen wird".

Ich wollte jetzt beantragen, dass über die Kosten entschieden wird, damit ich dann KFA stellen kann. Aber welche kann ich denn geltend machen? 0,5 nach Ziff. 3307?

Danke!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

31.10.2014, 12:49

Wenn bereits ein VB vorlag, bekommst Du die 1,3 VG nach 3100.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten