Hallo Mitleser,
in einer Sache wurden die Mandanten von einer Zwangsvollstreckungsandrohung überrascht. Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid haben sie nie erhalten.
Ich habe daraufhin gegen den Mahnbescheid Widerspruch und hilfsweise gegen den VB Einspruch eingelegt sowie Aekteneinsicht beantragt. Vom Mahngericht habe ich dann Abgabemitteilung an Streitgericht erhalten. Nächster Schriftsatz kam von der Gegenseite, dass "auf die Rechte aus dem Vollstreckungsbescheid verzichtet die Klage zurückgenommen wird".
Ich wollte jetzt beantragen, dass über die Kosten entschieden wird, damit ich dann KFA stellen kann. Aber welche kann ich denn geltend machen? 0,5 nach Ziff. 3307?
Danke!