Hallo zusammen,
welche Anwalts- und Gerichtskosten fallen bei einer Beschwerde gegen den Beschluss, der auf Grund eines Antrags nach § 766 erlassen wird, an? Also welche Kosten für eine sofortige Beschwerde gegen eine Erinnerungsentscheidung?
Vielen Dank schonmal und liebe Grüße
Kosten für sofortige Beschwerde gg. Erinnerungsentscheidung
- Anahid
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Wenn Ihr die Zwangsvollstreckung betrieben habt, dann gehört die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren zur Zwangsvollstreckungstätigkeit und löst keine gesonderte Gebühr aus.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Und wenn wir die Zwangsvollstreckung nicht betrieben haben?Anahid hat geschrieben:Wenn Ihr die Zwangsvollstreckung betrieben habt, dann gehört die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren zur Zwangsvollstreckungstätigkeit und löst keine gesonderte Gebühr aus.
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Anahid hat geschrieben:Dann entsteht dafür die ZV-Gebühr Nr. 3309 VV RVG.
Vielen Dank!DKB hat geschrieben:An Gerichtskosten würde bei Verwerfung oder Zurückweisung der Beschwerde eine Gebühr gem. KV 2121 GKG entstehen ( Festgebühr 30,-- EUR )