Kosten Berufung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Skyline
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 459
Registriert: 01.03.2010, 17:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Duisburg

#1

05.09.2016, 14:51

Hallo,

2012 ist ein Urteil ergangen gegen welches wir Anschlussberufung (Klägerin hat Berufung eingelegt und wir als Beklagte Anschlussberufung)eingelegt haben. In diesem Urteil stand damals, dass die Kostenentscheidung dem SChlussurteil vorbehalten bleibt. Nun nach Jahren ist das Berufungsverfahren abgeschlossen (Bausache) und da steht nun drin, dass die Kosten des Berufungsverfahrens die KLägerin trägt. Aber was ist denn nun mit den Kosten der I. Instanz ist bisher doch noch nicht entschieden worden oder ????? :thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

05.09.2016, 18:06

Nach Deinem Sachverhalt handelt es sich um ein Teilurteil gegen das Berufung eingelegt wurde und ja, dann wäre über die Kosten der I. Instanz noch nicht entschieden. Aber grundsätzlich kann wegen der Kosten der II. Instanz jetzt bereits Festsetzung beantragt werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten