Hallo,
2012 ist ein Urteil ergangen gegen welches wir Anschlussberufung (Klägerin hat Berufung eingelegt und wir als Beklagte Anschlussberufung)eingelegt haben. In diesem Urteil stand damals, dass die Kostenentscheidung dem SChlussurteil vorbehalten bleibt. Nun nach Jahren ist das Berufungsverfahren abgeschlossen (Bausache) und da steht nun drin, dass die Kosten des Berufungsverfahrens die KLägerin trägt. Aber was ist denn nun mit den Kosten der I. Instanz ist bisher doch noch nicht entschieden worden oder ?????
Kosten Berufung
- Anahid
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Nach Deinem Sachverhalt handelt es sich um ein Teilurteil gegen das Berufung eingelegt wurde und ja, dann wäre über die Kosten der I. Instanz noch nicht entschieden. Aber grundsätzlich kann wegen der Kosten der II. Instanz jetzt bereits Festsetzung beantragt werden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.