Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe ein Scheidungsverfahren was mit der Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt lief. Dann wurde die Folgesache abgetrennt wegen Verfahrensverzögerung und der Mandant wurde bereits geschieden. Abgetrennt wurde nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG. Jetzt läuft nur noch der nacheheliche Ehegattenunterhalt.
Wie läuft das jetzt mit den Kosten? Wird es weiterhin als Folgesache gewertet mit den Gebühren oder gilt das als eigenständiges Verfahren wo getrennt Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten anfallen?
Vielen Dank im Voraus!
Kosten bei Abtrennung Folgesache FamR
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Bin im Familienrecht zwar nicht fit, aber da kann doch eigentlich nichts anderes gelten als im Zivilrecht: Ab Abtrennung fallen gesonderte Kosten an. Dürfte aber ja - bis auf vielleicht eine Einigungsgebühr - nichts sein, denn die VG ist bereits im Verbund entstanden und die TG doch mit Sicherheit auch, oder?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Die Abtrennung einer Folgesache Unterhalt ( § 137 Abs. 2 Nr. 2 FamFG ) führt gem. § 137 Abs. 5 S. 1 FamFG dazu, dass die Folgesache im Verbund bleibt und gerichtskostenmäßig so abgerechnet wird, als wäre nie eine Abtrennung erfolgt. § 140 FamFG gibt Gründe für eine Abtrennung vor, die Folgen sind aber bereits in § 137 geregelt. Die Abtrennung einer Kindschaftssache ( § 137 Abs. 3 FamFG ) würde allerdings dazu führen, dass das Verfahren selbständig wird und daher bei den Gerichtskosten so zu behandeln ist, als wäre sie nie im Verbund gestanden, § 137 Abs. 5, S. 2 FamFG.