Hallo,
bei uns läuft mit vielen Mandanten die Korrespondenz per Email d.h. Schreiben des Gerichts mit Abschriften der Gegenseite werden eingescannt, in die Akte verfügt und von dort an die Mandanten zur Kenntnisnahme verschickt. Kann mir jemand sagen, ob hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden müssen. Ich meine, die Abschriften werden nicht per Post und dann zusätzlich noch einmal per Email an die Mandanten geschickt. Man spart ja das Porto. Manchmal werden aber auch Sachen versandt, die wir sonst nicht in der Akte hätten. Habe gerade ein Seminar gemacht bei dem der Seminarleiter das leider wohl selbst nicht wusste.
Korrespondenz mit Mandant per Email
- Liesel
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An welche "Kosten" hast du denn gedacht?
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Insbesondere an Kosten, die entstehen, wenn wir zum Beispiel eine Anlage extra für den Mandanten einscannen und ihm dann per Email zusenden. Gilt das dann vielleicht als gefertigte Kopie ?
- Adora Belle
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Welche Kosten entstehen denn da?
- Adora Belle
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Möglicherweise Auslagen nach Nr. 7000 Ziffer 2 Abs.2 - wenn das vorher so mit dem Mandanten vereinbart war.
- AliceImWunderland
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Also wir berechnen dem Mandanten nichts dafür. Zumal man durch das einscannen und den E-Mail-Versand auch noch Kosten gegenüber dem normalen Post-Versand spart (Papier, Toner, Porto). Ich als Mandant würde meinem Interessenvertreter an den Puls fühlen, wenn ich die E-Mail zu Hause ausdrucken muss, selbst dadurch Kosten habe und der Anwalt mit auch noch Kosten dafür berechnet.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Was die Kosten angeht ist scannen das selbe wie kopieren, sprich du kannst die selben Auslagen nach Nr. 7000 VV RVG abrechnen, aber wir haben das bei Mandanten in der Regel nicht gemacht, außer es sind wirklich größere Dokumente.