Hallo ans Forum,
heute habe ich eine formelle Frage...
Ich habe Klage mit drei Anträgen eingereicht unter der Bedingung der Gewährung der PKH.
Diese wurde nur für einen Antrag bewilligt.
Nun möchte ich die Klage nur noch mit dem einen Antrag zugestellt bekommen.
Daher meine Frage: Lösche ich nur die beiden nicht mehr weiter verfolgten Anträge aus der Klageschrift und den PKH-Antrag und schicke den so veränderten Schriftsatz erneut ans Gericht oder muss ich anders vorgehen?!
Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende
Schachterlteufel
Klageantrag - PKH nur teilweise - teilweise Anträge nicht
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Nein, würde ich genau so machen. Klage zu dem Aktenzeichen einreichen mit nur noch einem Antrag.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Tigerle
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Da bedingter Antrag gestellt wurde, wurden die Anträge, für die PKH nicht bewilligt wurde, meines Erachtens nicht rechtshängig. Daher würde ich auch wie von Anahid bereits gesagt, die Klage unter dem Aktenzeichen einreichen mit dem Antrag, für den PKH bewilligt wurde.
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Herzliches -schön!!!
Viele Grüße
Schachterlteufel
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Schachterlteufel