Klage + Widerklage, später Klage abgetrennt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ciara
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#1

07.03.2018, 14:45

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Akte auf den Tisch bekommen mit der Bitte um Prüfung des KfA der Gegenseite.

Folgender Fall:

Wir reichen Klage vor dem LG A ein, die Gegenseite erhebt Widerklage. Beides wird zusammen vor dem LG A verhandelt. Die Gegenseite schickt hierfür einen Terminsvertreter. Dann ergeht ein Beschluss, dass die Klage an das LG B verwiesen wird und es ergeht ein Urteil über die Widerklage mit einer Kostenentscheidung Klägerin 88% und Beklagte 12 %.

Die an das LG B verwiesene Klage haben wir dann später zurückgenommen. Einen weiteren Termin gab es nicht.

Dann gab es einen KfA der Gegenseite für die Entscheidung über die Widerklage über den Streitwert der Widerklage (1.546,70 €).

1,3 VG
1,2 TG (wurde nicht festgesetzt)
PTE
+ Kosten Terminsvertreter (0,65 VG + 1,2 TG)

Wir haben unsere Kosten ebenfalls angemeldet aus dem Streitwert der Widerklage.

Jetzt kommt der KfA der Gegenseite für das Klagverfahren vor dem LG B mit einem Streitwert von 28.570,95 €:

1,3 VG
+ Kosten Terminsvertreter aus Streitwert der Klage (für den Termin vor dem LG A, als die Verfahren noch nicht getrennt waren) 0,65 VG + 1,2 TG

Mal abgesehen davon, dass es noch gar keine Kostenentscheidung für das Klagverfahren gibt: Der Terminsvertreter hat ja jetzt seine Gebühren nach den getrennten Streitwerten berechnet. Zum Zeitpunkt des Termins, war das Verfahren ja aber noch nicht abgetrennt. Müsste er nicht dann aber die Gebühren aus dem Gesamtstreitwert nehmen?
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Anahid
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#2

07.03.2018, 14:56

Auf eine fehlende KGE kannst Du hinweisen, wird aber im Endeffekt nichts ändern.

Falsch ist die geteilte Abrechnung der Gebühren durch den TV, der vor Abtrennung tätig wurde. Er müsste aus dem Gesamtstreitwert berechnen und das alles würde ich als Stellungnahme zum KFA schreiben. ;)
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#3

07.03.2018, 14:59

Danke!

Ja, die Kostengrundentscheidung wird ja noch kommen und uns werden die Kosten natürlich auferlegt.

Mich hat diese getrennte Abrechnung doch etwas verwirrt.
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