KfB mit Quotelung, UBV und Parteiauslagen - wie verteilen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Sonnenkind
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#11

23.04.2017, 15:02

Bei den Parteiauslagen wird nichts gequotelt. Da ihr bereits komplett eure Kosten erhalten habt, bekommt nun der Mandant von dem Erstattungsbetrag, den die Gegenseite an euch bezahlt hat, die kompletten Parteiauslagen und seine SB. Der Rest wird dann an die RS ausgekehrt. Da machst du dann ein Schreiben an die RS und schlüsselst den Betrag auf, wie der sich zusammen setzt.
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
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den du in der Hand hast.
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
JfachAnge
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#12

24.04.2017, 08:15

Sonnenkind, erst einmal vielen lieben Dank, dass Du mich so super unterstützt :thx

D. h. 300 EUR SB + 252,50 EUR geltend gemachte Parteiauslagen = 525,50 EUR.

Von den 668,16 EUR aus dem KfB abzgl. 525,50 EUR (für Mandant) bleiben 142,66 EUR der RS.

Bedeutet für mich, wenn in meinem Beispiel der KfB nur 455 EUR heißen würde, unser Mandant jedoch einen Anspruch auf 525,50 EUR hätte, er diese kompletten 455 EUR erhält und die RS quasi "in die Röhre schaut" ;)

Wenn uns Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld zusteht (weil wir es von der RS nicht erhalten haben), unser Mandant SB gezahlt und Parteiauslagen hat, kann ich mir merken, dass immer aus dem Betrag vom KfB zuerst unsere Auslagen beglichen werden und erst danach der Mandant befriedigt wird. Sollte dann immer noch was übrig sein, geht es an die RS? Habe ich das jetzt richtig verstanden? :kopfkratz
Liebe Grüße
Sandra :wink1
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#13

27.04.2017, 08:08

Es wäre super super lieb von Euch, wenn Ihr mich bzgl. meiner letzter Frage unterstützen könntet :oops:

Meine Kollegen haben da zwar schon von gehört aber wissen es überhaupt nicht und ich möchte keine falschen Beträge behalten/auskehren.

:thx
Liebe Grüße
Sandra :wink1
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#14

27.04.2017, 09:16

JfachAnge hat geschrieben: Wenn uns Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld zusteht (weil wir es von der RS nicht erhalten haben), unser Mandant SB gezahlt und Parteiauslagen hat, kann ich mir merken, dass immer aus dem Betrag vom KfB zuerst unsere Auslagen beglichen werden und erst danach der Mandant befriedigt wird. Sollte dann immer noch was übrig sein, geht es an die RS? Habe ich das jetzt richtig verstanden? :kopfkratz
Solange keine Parteiauslagen angefallen sind, kann man den Satz so stehen lassen, ja.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#15

27.04.2017, 20:29

Anahid, vielen lieben Dank für Deine Antwort!

Ich habe aber bei unserer Akte das "Problem", dass unser Mandant SB v. 300 EUR gezahlt hat und wir für ihn Parteiauslagen (252,50 EUR) geltend gemacht haben, die auch im KfB berücksichtigt wurden.

Kann ich die 300 + 252,50 EUR nicht einfach von den 668,16 EUR abziehen?

Ich danke Euch vielmals für Eure Unterstützung :knutsch
Liebe Grüße
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Anahid
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#16

28.04.2017, 09:34

Nein, kannst Du nicht. Der Mandant hat 29 % der Kosten zu tragen, die Gegenseite 71 %. Dies bedeutet, dass der Mandant von seinen Parteikosten nur 71 % erhält und damit 179,27 €. Die SB erhält er komplett i.H.v. 300,00 €. Darum erhält der Mandant 479,27 € und den Rest bekommt die Versicherung.

Hierzu auch noch ein Beitrag im Rechtspflegerforum.
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#17

02.05.2017, 20:07

@Anahid: :yeah oh man ich danke Dir viel-, vielmals. Du/Ihr habt mich rettet. Danke auch für den Link. Das war ja schon ne kleine Geburt :mrgreen:

:thx
Liebe Grüße
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#18

03.05.2017, 08:54

Das beherrschen auch nur wenige. Die meisten haben wahrscheinlich noch nie von Quotenvorrecht gehört. :mrgreen:
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#19

03.05.2017, 18:20

@Anahid: da hast Du recht. Selbst meine Kolleginnen haben mich :schock angeschaut.

Darf ich doch noch mal nerven :pfeif Wenn die GS die Kosten aus dem KfB uns zahlt aber natürlich mit Zinsen, dann ist es richtig, dass die Zinsen (in meinem Fall) der RS zustehen? :kopfkratz
Liebe Grüße
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#20

04.05.2017, 09:14

Nein, die Zinsen bekommt der Mandant. ;)
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