Wir haben eine Klage beim Sozialgericht eingereicht. Es wurde ein Erörterungstermin festgelegt. Einen Tag vor dem Termin hat der Gegner ein Anerkenntnis abgegeben, Anerkenntnis wurde angenommen, Termin wurde aufgehoben.
Nun möchte ich einen KFA stellen.
Was rechne ich ab?
LG
KFA Sozialgericht Anerkenntnis
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Kostenentscheidung?
Dann wäre ein Vorschlag als Diskussionsgrundlage nicht schlecht.
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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