KfA selbständiges Beweisverfahren - Hauptsacheverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
KaTh
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#1

29.08.2017, 10:48

Problem selbstständiges Beweisverfahren:

Wir haben ein selbständiges Beweisverfahren vor dem AG geführt mit Ortstermin (Wert: 4.700,00 €; Gutachterkosten: 2.500,00 €).
Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass 11.700,00 € zur Mangelbeseitigung notwendig wären: Also haben wir Klage vor dem LG erhoben. Gegenseite hat keine Verteidigung angezeit (=VU).

Jetzt soll ich Kostenfestsetzung machen. Wie mache ich das denn jetzt? Stelle ich den Antrag vor dem LG (Kostenfestsetzung im Beweisverfahren geht doch gar nicht eigenständig, da ja auch gar keine Kostengrundentscheidung ergeht, oder?)?

Die VG für das selbst. Beweisverfahren kann ich ja "unter den Tisch fallen" lassen. Aber die Terminsgebühr im selbst. Beweisverfahren wäre höher als die 0,5 TG im Hauptsacheverfahren. Und die Gutachterkosten und Fahrtkosten zum Ortstermin aus dem selbst. Beweisverfahren? Kann ich die auch als Kosten im Hauptsacheverfahren festsetzen lassen?
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Anahid
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#2

29.08.2017, 11:12

KaTh hat geschrieben:Problem selbstständiges Beweisverfahren:

Wir haben ein selbständiges Beweisverfahren vor dem AG geführt mit Ortstermin (Wert: 4.700,00 €; Gutachterkosten: 2.500,00 €).
Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass 11.700,00 € zur Mangelbeseitigung notwendig wären: Also haben wir Klage vor dem LG erhoben. Gegenseite hat keine Verteidigung angezeit (=VU).

Jetzt soll ich Kostenfestsetzung machen. Wie mache ich das denn jetzt? Stelle ich den Antrag vor dem LG (Kostenfestsetzung im Beweisverfahren geht doch gar nicht eigenständig, da ja auch gar keine Kostengrundentscheidung ergeht, oder?)? Richtig. KFA ist bei dem Gericht der Hauptsache zu stellen.

Die VG für das selbst. Beweisverfahren kann ich ja "unter den Tisch fallen" lassen. Aber die Terminsgebühr im selbst. Beweisverfahren wäre höher als die 0,5 TG im Hauptsacheverfahren. Und die Gutachterkosten und Fahrtkosten zum Ortstermin aus dem selbst. Beweisverfahren? Kann ich die auch als Kosten im Hauptsacheverfahren festsetzen lassen? Die TG fällt auch gesondert an. Nur die VG geht in der VG der Hauptsache auf. Du kannst für das Beweisverfahren die TG nebst Fahrtkosten ansetzen und für die Hauptsache dann die 0,5 TG für das VU.
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#3

29.08.2017, 11:23

Also bekomme ich:

1,3 VG 3100 aus 11.700 €
1,2 TG 3104 aus 4.700 €
0,5 TG 3105 aus 11.700 €
+ Ausl.+Fahrt+Abwesenh.+USt
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#4

29.08.2017, 11:28

Bekomme ich da auch doppelte Auslagen nach 7002?
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#5

29.08.2017, 12:04

Ja
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#6

29.08.2017, 13:26

Dankeschön!!
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#7

11.09.2017, 13:23

Ich habe es geahnt:

Ich habe KfA wie unter #3 beim Landgericht gestellt. Jetzt bekomme ich Post vom LG zurück: "Die Kosten des selbst. Beweisverfahrens vor dem AG sind in den Kosten des Verfahrens vor LG nicht enthalten. Daher ist der KfA zu berichtigen um die dort geltend gemachten Positionen, die das Verfahren des AG betreffen."

Wie geht das denn ? Ich kann doch gar keinen KfA beim AG im selbst. Beweisverfahren wegen fehlender Kostengrundentscheidung machen?
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#8

11.09.2017, 13:36

Inwieweit das selbständige Beweisverfahren zum Gegenstand des Klageverfahrens (Hauptsache) gemacht wurde, könnt nur Ihr in der Kanzlei prüfen. Wir haben hier die Akte nicht. Es wird aber doch mit Sicherheit das Gutachten zur Grundlage des Verfahrens gemacht worden sein.
Zuletzt geändert von Anahid am 11.09.2017, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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#9

11.09.2017, 13:53

Ja klar, das Gutachten aus dem selbst. Beweisverfahren ist die komplette Grundlage für das Hauptsacheverfahren.
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#10

12.09.2017, 11:30

Sorry, ich brauche in dieser Sache nochmal eure Hilfe!!

Also m.E. können die Kosten des selbst. Beweisverfahrens nicht eigenständig vor dem AG festgesetzt werden. Die Kosten des selbst. Beweisverfahrens sind doch Kosten des sich anschließenden Hauptsacheverfahrens. Dieses lief nun mal im konkreten Fall vor dem LG. Personen- und Gegenstandsidentität ist vorliegend gegeben.

Das LG will die Kosten des für das selbst. Beweisverfahren zuständigen AG nicht mit festsetzen.

Bleibe ich denn dann auf den Kosten des Beweisverfahrens sitzen?

Ich stehe gerade völlig auf dem Schlauch!
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