KFA - Mahnverfahren + streitiges Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#11

02.07.2015, 14:55

PTE einmal für das Mahnverfahren und einmal für das streitige Verfahren.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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