KFA im Strafverfahren - 2 Verteidiger

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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peterli
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#1

12.06.2014, 14:46

Hallo zusammen,

meine Mandantin hat mich mit ihrer Verteidigung beauftragt für den 2. und 3. Termin. Danach folgte Freispruch. Im Ermittlungsverfahren und im 1. Termin war jedoch ein anderer Kollege mandatiert. Das Mandatsverhältnis mit dem ersten Anwalt wurde gekündigt, als ich ins Spiel kam.

Jetzt bin ich dabei, einen KFA zu stellen und habe ein paar Fragen :shock:

1. Umfasst mein Antrag das gesamte Verfahren oder nur den Teilbereich, in dem ich aktiv war?

2. Ist es unüblich, die Landesjustizkasse aufzufordern, die Kosten direkt an meine Mandantin zu überweisen? (Habe mein Geld schon...)

3. Wie ich die Anwaltsgebühren beziffere weiß ich, allerdings müsste doch auch Fahrtkosten der Angeklagten erstattet werden. Das scheint sich nach dem JVEG zu richten, kann aber die Norm nicht finden, aufgrund derer der Freigesprochene anspruchsberechtigt ist. Falles es Fahrtkosten gibt,

:thx
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#2

12.06.2014, 14:53

1. Du bist mandatiert, Du kannst alles beantragen, was Deine Mandantin will. Erstattungsfähig dürften aber nicht alle angefallenen Gebühren sein. Eine GG und eine VG fallen raus, weil doppelt entstanden.

2. Nö, kann man machen, wenn wirklich alles bezahlt ist. Ist nur unclever, wenn die Mandantin noch irgendwelche Schulden bei der Staatskasse hat. Dann besser abtreten lassen (§43 RVG), um die Aufrechnung zu verhindern.

3. §464a Abs.2 Ziffern 1 (Verweis auf JVEG) und 2. (Verweis auf §91 ZPO bzgl Anwaltskosten).
peterli
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#3

12.06.2014, 17:16

Dann sage ich :thx

Hat mir sehr geholfen :D
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