KFA II. Instanz Streitwerte

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1

07.02.2018, 17:04

Hallo, :wink2

ich benötige dringend Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

Wir sind Kläger und haben ein zivilrechtl. Verfahren geführt, das wir verloren haben. Streitwert wurde auf 5.000,00 € festgesetzt.

Anschließend haben wir Berufung eingelegt und das Verfahren zu 80 % gewonnen. In der Berufungsinstanz wurde der Streitwert auf 40.000,00 € festgesetzt.

Jetzt möchte ich einen KFA für die I. und II. Instanz machen. Verbleibt es dann bei den jeweiligen unterschiedlich festgesetzten Streitwerten?

Liebe Grüße
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NORTHERN DINO
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#2

07.02.2018, 17:28

Dazu den SW-Beschluss II. Instanz genau lesen: Ist der SW nur für die II. Instanz festgesetzt, dann bleibt es bei den unterschiedlichen Werten. Soll der Wert für die erste Instanz angepasst worden sein, muss sich das eindeutig aus dem Beschluss ergeben (z.B. "in Abänderung des SW-Beschl. I. Instanz... oder auch: Der Wert für das gesamte Verfahren wird festgesetzt auf ...).
~ Grüßle ~
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#3

07.02.2018, 17:38

Danke für die Antwort. Im Urteil gibt es im letzten Punkt bloß eine Kostenentscheidung, "Es ist von einem Gesamtstreitwert von 40.000,00 € auszugehen". Ob sich das jetzt nur auf die II. Instanz oder auch auf die I. Instanz bezieht ...
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#4

07.02.2018, 17:55

Das würde ich auf das gesamte Verfahren beziehen --> GESAMTstreitwert, da eine Beschränkung auf die II. Instanz fehlt.
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