KFA gegen Partei

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Skyline
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#1

24.03.2017, 11:05

Hallo,

ich muss unsere eigenen Kosten gegen unseren Mandanten festsetzen lassen, hat unsere Gebührenrechnung nicht gezahlt. Ich weiß, dass der Mandant nach Polen verzogen ist und die Anschrift in Deutschland nicht mehr korrekt ist.

Wenn ich die Kostenfestsetzung jetzt beantragen und dem Gericht gleichzeitig mitteilen, dass die Firma jetzt in Polen sitzt mit der Bitte um Zustellung dorthin geht das? Muss Titel nicht noch übersetzt werden oder so? :thx
Irilein
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#2

24.03.2017, 11:50

Also m. E. spricht da nichts gegen, die Zustellung direkt in Polen vornehmen zu lassen. Eine Übersetzung ist denke ich nicht notwendig. Ich hatte das schonmal mit der Schweiz und den Niederlanden, da musste ich auch nichts übersetzen lassen. LG
Skyline
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#3

24.03.2017, 14:21

Ok Supi Danke
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