Halli Hallo,
ich beglücke die Welt mal wieder mit meinen geistreichen Fragen.... *Ironie off*
Ich möchte gerne einen KFA beantragen, zum einen für den TV als auch für den Hauptbevollmächtigten, nämlich uns. Es haben drei Gerichtstermine stattgefunden, ein paar Zeugen wurden geladen, es wurde sogar eine "Zeugengebühr Auslage" von 200,00 € berechnet, was das allerdings soll, kann ich mir nicht erklären. Die Akte umfasst mehrere Leitzordner... Ich kann mir höchstens vorstellen, dass es sich hierbei um Zeugenauslagen handelt.
Folgende Gebühren können meines Erachtens abgerechnet werden.
HauptBV:
SW: 2050 €
1,3 Verf.Geb 3100
20,00 € Postauslagen
Mwst
TV:
0,65 Verf.Geb. 3401 i.V.m. 3100 VV
1,2 TG 3402 i. V. m. 3104 VV
Postauslagen
Mwst
Die Rechnung dürfte doch so stimmen ? Danke für die Antworten.
KFA f. TV und Hauptbevollmächtigter
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und mal wieder mit unvollständigem SachverhaltTorno1990 hat geschrieben:Halli Hallo,
ich beglücke die Welt mal wieder mit meinen geistreichen Fragen.... *Ironie off*
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Ich wüsste nicht, welche Angaben zum Sachverhalt hier fehlen könnten, um meine Frage zu beantworten? Ich kenne die Akte selbst nicht und muss nun die bereits 5 korrigierten KFA's endlich mal richtig berichtigen.
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist...
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Sowohl der HBV als auch der UBV erhalten jeweils die PostpauschaleLaska hat geschrieben:..., nur die Postauslagen... m. E. höchstens 20,00 €.
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Liesel hat geschrieben:Sowohl der HBV als auch der UBV erhalten jeweils die Postpauschale
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.