KFA f. TV und Hauptbevollmächtigter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
Spiderman
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 11.09.2012, 01:44
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#1

21.04.2017, 11:33

Halli Hallo,

ich beglücke die Welt mal wieder mit meinen geistreichen Fragen.... *Ironie off* :mrgreen:

Ich möchte gerne einen KFA beantragen, zum einen für den TV als auch für den Hauptbevollmächtigten, nämlich uns. Es haben drei Gerichtstermine stattgefunden, ein paar Zeugen wurden geladen, es wurde sogar eine "Zeugengebühr Auslage" von 200,00 € berechnet, was das allerdings soll, kann ich mir nicht erklären. Die Akte umfasst mehrere Leitzordner... Ich kann mir höchstens vorstellen, dass es sich hierbei um Zeugenauslagen handelt.

Folgende Gebühren können meines Erachtens abgerechnet werden.

HauptBV:
SW: 2050 €

1,3 Verf.Geb 3100
20,00 € Postauslagen
Mwst

TV:
0,65 Verf.Geb. 3401 i.V.m. 3100 VV
1,2 TG 3402 i. V. m. 3104 VV
Postauslagen
Mwst


Die Rechnung dürfte doch so stimmen ? Danke für die Antworten.
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4846
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#2

21.04.2017, 11:51

Torno1990 hat geschrieben:Halli Hallo,

ich beglücke die Welt mal wieder mit meinen geistreichen Fragen.... *Ironie off* :mrgreen:
und mal wieder mit unvollständigem Sachverhalt :pfeif
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Spiderman
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 11.09.2012, 01:44
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#3

21.04.2017, 11:57

Ich wüsste nicht, welche Angaben zum Sachverhalt hier fehlen könnten, um meine Frage zu beantworten? Ich kenne die Akte selbst nicht und muss nun die bereits 5 korrigierten KFA's endlich mal richtig berichtigen.
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17600
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

21.04.2017, 12:57

Meines Erachtens ist die Abrechnung richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1044
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#5

21.04.2017, 14:13

Ich sehe das auch so... müsste so richtig sein, nur die Postauslagen... m. E. höchstens 20,00 €. ;)
Liebe Grüße

Bild
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#6

21.04.2017, 14:21

Laska hat geschrieben:..., nur die Postauslagen... m. E. höchstens 20,00 €. ;)
Sowohl der HBV als auch der UBV erhalten jeweils die Postpauschale
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17600
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

21.04.2017, 14:35

Liesel hat geschrieben:Sowohl der HBV als auch der UBV erhalten jeweils die Postpauschale
:zustimm
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten