Hallöchen,
wir haben ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Amtsgericht geführt. Dorf wurde ein Streitwert festgesetzt auf 6.400,00. Auf deren Hinweis hin haben wir beantragt, das Verfahren an das Landgericht abzugeben. Dort wurde ein Streitwert von 1000,00 festgesetzt. Jetzt meine Frage wie mache ich den Kfa? Ziehe ich beide Streitwerte zusammen oder nehme ich nur die 1000,00 EUR.
Danke im Voraus
Kfa bei Abgabe des Verfahrens an das Landgericht!
- AliceImWunderland
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Ich sehe das hier so, dass du dich nach der Streitwertfestsetzung des LG richten musst. Also Streitwert von EUR 1.000,00.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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- NORTHERN DINO
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Der zuletzt festgesetzte SW gilt.
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