Kfa bei Abgabe des Verfahrens an das Landgericht!

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Selina24
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#1

07.05.2018, 08:59

Hallöchen,

wir haben ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Amtsgericht geführt. Dorf wurde ein Streitwert festgesetzt auf 6.400,00. Auf deren Hinweis hin haben wir beantragt, das Verfahren an das Landgericht abzugeben. Dort wurde ein Streitwert von 1000,00 festgesetzt. Jetzt meine Frage wie mache ich den Kfa? Ziehe ich beide Streitwerte zusammen oder nehme ich nur die 1000,00 EUR.

Danke im Voraus
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AliceImWunderland
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#2

07.05.2018, 09:11

Ich sehe das hier so, dass du dich nach der Streitwertfestsetzung des LG richten musst. Also Streitwert von EUR 1.000,00.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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13
NORTHERN DINO
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#3

07.05.2018, 13:33

:zustimm
Der zuletzt festgesetzte SW gilt.
~ Grüßle ~
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Selina24
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#4

14.05.2018, 09:09

OK. Danke für die schnelle Hilfe. und wie seht es auch dann bekommen ich aber auch nur einmal eine Verfahrensgebühr??
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