KFA beantragen nach VU in einer Mietsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
Js123
Forenfachkraft
Beiträge: 217
Registriert: 08.09.2014, 15:23
Beruf: Sb. gerichtliches Mahnwesen

#1

11.03.2015, 10:21

Hallo,

haben ein VU, in dem der Beklagte verurteilt wurde, die Wohnung xyz herauszugeben sowie die außergerichtlichen RA-Kosten von 347,60 € zu zahlen hat. Nun soll ich einen KFB beantragen

ich habe die VG, TG, Auslagen und GK in meinem KFA.. Kommen diese 347,60 € auch da rein? Wenn ja, vor der Ust oder danach ?

:thx für eure Hilfe
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

11.03.2015, 10:23

Betreffen die 347,60 Euro eine halbe Geschäftsgebühr oder die volle Geschäftsgebühr? Wenn das nur die halbe geschäftsgebühr ist, musst du im KFA nichts berücksichtigen. Sollte es sich um die 1,3 Geschäftsgebühr handeln, müsstest du diese auf deine VG anrechnen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Js123
Forenfachkraft
Beiträge: 217
Registriert: 08.09.2014, 15:23
Beruf: Sb. gerichtliches Mahnwesen

#3

11.03.2015, 13:26

@Sonnenkind die 347,60 € ist die Geschäftsgebühr plus Auslagen, also die haben die Ust nicht mitberücksichtigt (Antragsteller ist ne Firma)
die reine wäre ja dann 327,60 €... kommt die auch als halbe Gebühr dann in den KFA?
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
gkutes

#4

11.03.2015, 13:30

du musst die halbe GG (also EUR 163,80) anrechnen.
Antworten