Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
damei76
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 30
Registriert: 26.02.2007, 11:37
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA Win 2000

#1

18.01.2017, 22:43

Hallo,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch! :patsch

Wir haben eine Akte, in der die gerichtlichen Kosten von einem Prozessfinanzierer gezahlt werden. Unsere außergerichtlichen Kosten trägt unser Mandant. Muss ich hier jetzt eine Anrechnung vornehmen?

Meine Chefin sagt nein. Wir haben hier eine Vereinbarung mit dem Prozessfinanzierer vorliegen, aus der hervorgeht, dass diese nur die gerichtlichen Kosten trägt. Rein vom Gefühl her, hätte ich gesagt, weil es ja auch eine Angelegenheit ist, dass wir hier anrechnen müssen. Hätte jetzt aber diese Anrechnung unserer Mandantin zu Gute kommen lassen und in Abzug gebracht.

Die gleiche Frage würde sich ja auch stellen, wenn z. B. die RSV erst im gerichtlichen Verfahren eintritt und außergerichtlich zunächst der Mandant das Kostenrisiko trägt. Findet hier keine Anrechnung statt?

Vielen Dank für Eure Hilfe! :thx
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

19.01.2017, 06:09

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

19.01.2017, 08:55

Rechnungen sind immer auf den Mandanten auszustellen, wer auch immer die dann zahlt, ist egal. Aber ich würde in diesem Fall mal eine Rechnung nur über die Prozesskosten auf den Mandanten ausstellen und diese an den Prozessfinanzierer schicken. Wenn der die komplett zahlt, kannst Du dem Mandanten die halbe GG gutschreiben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
damei76
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 30
Registriert: 26.02.2007, 11:37
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA Win 2000

#4

19.01.2017, 11:34

Muss ich denn hier anrechnen? Oder sind das dann zwei paar Schuhe?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

19.01.2017, 12:20

Selbstverständlich musst Du anrechnen. Damit aber hier der Mandant, der ja die vorgerichtlichen Kosten selbst trägt, ggf. weniger zahlen muss, hab ich Dir ja vorgegeben wie Du am Besten vorgehst.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten