KAA: Gegner am Gerichtsort, RA nicht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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karibikblume
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#1

08.10.2015, 09:31

Ich habe einfach immer wieder das Problem mit den Reisekosten. Meiner Meinung nach stehen diese in diesem Fall nicht zu:

Gegner sitzt in A, sein Prozessbevollmächtigter in B, Landgericht ist ebenfalls in A.

Nun macht der Prozessbevollmächtigte Fahrtkosten von B nach A geltend zzgl. Abwesenheitspauschale.

Meiner Meinung nach hätte sich der Gegner auch an seinem Wohnort einen Rechtsanwalt suchen können. Oder liege ich da falsch?
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Liesel
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#2

08.10.2015, 09:47

Wenn der Gegner seinen Sitz am Gerichtsort hat, sind Reisekosten eines Anwalts nicht erstattungsfähig.
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#3

08.10.2015, 10:24

Zu den Reisekosten des "RA am dritten Ort" gab es in letzter Zeit widersprüchliche Rechtsprechung. Der BGH hat sich hierzu noch nicht geäußert. Hierzu mal ein Link, der hier zuletzt geführten Diskussion:
http://www.foreno.de/rsprg-ra-gebuhrenr ... 77433.html
Im aktuellen RVGreport wird empfohlen, in den Anträgen von einer Erstattungsfähigkeit bis zur weitesten Entfernung des Gerichtsbezirks auszugehen. Wie die einzelnen Gerichte das in der Praxis handhaben bleibt abzuwarten.
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NORTHERN DINO
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#4

08.10.2015, 10:56

Das mit der sog. Gerichtsbezirksgrenze zieht hier mit Sicherheit nicht. Sitzt die Partei am Gerichtsort, gibt es KEINE Reisekosten (siehe Liesel).

Die Regelung mit der Bezirksgrenze wird unterschiedlich gesehen (OLG Celle vs. OLG Schleswig) und ist beim BGH anhängig, soweit ich weiß. Mir ist noch kein Ergebnis bekannt.
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