Hallo und guten Morgen,
und wieder einmal benötige ich eure Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
1) Bezüglich Aufenthaltsbestimmung wurde von der Gegenseite ein Antrag bei Gericht eingereicht.
2) Daraufhin wurde von uns für unseren Mandanten ein Antrag auf einstweilige Anordnung bezüglich Umgang gestellt.
3) Anschließend erfolgte der Antrag in der Hauptsache Umgang.
Das Gericht hat nun in der Angelegenheit zu 1) Verfahrenskostenhilfe-Prüfungstermin, in der 2) Angelegenheit Gütetermin und Verhandlungstermin und in der 3) Angelegenheit wieder Verfahrenskostenhilfe-Prüfungstermin am selben Tag zur selben Uhrzeit anberaumt.
Im Termin wurden die Angelegenheit nicht verbunden. Es wurden alle drei Angelegenheiten im dem Termin erörtert und dann eine Elternvereinbarung geschlossen, die Aufenthalt und Umgang regelt.
Verfahrenswerte wurden festgelegt: 1) 3.000,00 EUR, 2) 1.500,00 EUR und 3) 3.000,00 EUR.
Der Verfahrenswert für die Eltervereinbarung wurde auf 6.000,00 EUR festgesetzt.
Das Gericht möchte, dass die Verfahren getrennt abgerechnet werden.
Was haltet ihr von meiner Rechnung:
Verfahren 1):
VG Nr. 3100 nach 3.000,00 EUR
TG Nr. 3104 nach 3.000,00 EUR
Verfahren 2)
VG Nr. 3100 nach 1.500,00 EUR
Nr. 3101 nach 3.000,00 EUR (kein Abzug, da niedriger als 1,3 nach 4.500,00 EUR)
TG Nr. 3104 nach 4.500,00 EUR
Verfahren 3)
VG Nr. 3100 nach 3.000,00 EUR
hier Abzug der Nr. 3101 aus Verfahren 2)
EG Nr. 1003 nach 6.000,00 EUR
Danke schon mal für eure Hilfe.
doro tee